Ein Aufruf und eine Demo: Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen

6. April 2020
Ein Aufruf und eine Demo: Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin/Weinheim. In Berlin ist es am Samstagnachmittag zu einer ersten Protestdemonstration gegen die Corona-Notstandsgesetzgebung gekommen, die in den letzten Wochen zu zahlreichen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens geführt hat.

Wegen der geltenden Vorschriften und der starken Polizeipräsenz fanden sich nach und nach rund 50 Menschen vor der Volksbühne ein. Zahlreiche Demonstranten führten Plakate mit sich, mit denen sie gegen die Aushebelung des Grundgesetzes protestierten. Auch der Hinweis auf Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes, der das Widerstandsrecht der Deutschen formuliert, war vertreten. Vereinzelt wurden kleine Handexemplare des Grundgesetzes an Demonstranten verteilt.

Die Polizei forderte die Versammelten per Lautsprecheransage dreimal auf, die Demonstration zu verlassen, widrigenfalls sie sich strafbar machen würden. Die Versammlung wurde daraufhin aufgelöst. Zwei Teilnehmer, die Widerstand leisteten, wurden von der Polizei festgenommen.

Im baden-württembergischen Weinheim wurde unterdessen ein Mann festgenommen, der im Internet zu einer friedlichen Protestdemonstration gegen die Ausgangsbeschränkungen aufgerufen hatte. Ein Polizeisprecher erklärte, damit habe der Mann zu einer Straftat aufgerufen. Der Mann war von zahlreichen Bürgern, die den Aufruf im Internet gelesen hatten, bei der Polizei denunziert worden. (rk)

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