Heidelberger Anwältin will wegen Corona-Maßnahmen nach Karlsruhe: „Eklatant verfassungswidrig“

5. April 2020
Heidelberger Anwältin will wegen Corona-Maßnahmen nach Karlsruhe: „Eklatant verfassungswidrig“
National
4
Foto: Symbolbild

Freiburg. Offenbar formiert sich der Widerstand gegen die derzeit verhängten Corona-Notmaßnahmen jetzt auch juristisch: mit einer Verfassungsklage will die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner gegen die Maßnahmen vorgehen, die in Deutschland wegen der Corona-Ausbreitung das öffentliche Leben teils drastisch einschränken. Die Maßnahmen verletzen laut der Anwältin die Grundrechte der Bundesbürger, weshalb sie bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will.

Wörtlich erklärte die Anwältin: „Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.“ Beate Bahner, die Fachanwältin für Medizinrecht ist, hat deshalb nach eigenen Angaben eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg angekündigt. Sie wolle notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehen.

Bahner sieht alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer als verfassungswidrig an, wie sie in einer Pressemitteilung erklärt. „Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.“

Die Anwältin kritisiert die von der Regierung getroffenen radikalen Maßnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote für 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft über viele Wochen. Das sei „weder durch die Entwicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bisherige Erfahrungswerte gerechtfertigt“.

Ein besonders heikler Punkt, der der Heidelberger Juristin in diesem Zusammenhang am Herzen liegt: „Es braucht vor allem dringend die Obduktion der an/mit Corona verstorbenen Menschen, um festzustellen, woran diese meist alten Menschen mit meist vielen Erkrankungen tatsächlich verstorben sind.“

Pikanterweise hat das tonangebende Robert-Koch-Institut (RKI), das dem Bundesgesundheitsministerium untersteht, gerade erst in seinen „Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19-Verstorbenen“ geraten: „Eine innere Leichenschau, Autopsien oder andere aerosolproduzierenden Maßnahmen sollten vermieden werden. Sind diese notwendig, sollten diese auf ein Minimum beschränkt bleiben.“ Die Heidelberger Anwältin fordert demgegenüber „eine redliche Darstellung der Todeszahlen, weil nämlich täglich etwa 2500 Menschen sterben, davon täglich etwa 900 Menschen in Pflegeheimen. In Deutschland sterben jährlich 900.000 Menschen! Es braucht somit endlich ein korrektes wissenschaftliches Vorgehen und eine korrekte Information der Menschen!“

Beate Bahner war laut ihrer Webseite bereits dreimal mit Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit in Karlsruhe vorstellig. Sie ist Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern und zahlreichen Aufsätzen und Beiträgen. (se)

Wer für die Krise gewappnet sein will, findet hier Informations- und Ausrüstungsmaterial:

https://netzladen.lesenundschenken.de/krisenbereit/

Bild: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

4 Kommentare

  1. […] Die Heidelberger Fachanwältin Beate Bahner klagte dieser Tage gegen die Corona-Notstandsverordnunge…. Sie hält die zahlreichen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Seuche, deren […]

  2. […] Die Heidelberger Fachanwältin Beate Bahner klagte dieser Tage gegen die Corona-Notstandsverordnunge…. Sie hält die zahlreichen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Seuche, deren […]

  3. Anita Ullrich sagt:

    Ich finde , die betroffenen Massnahmen sind völlig überspitzt.Die sind ein eklatanter Eingriff in unsere Freiheitsrechte.Alles ist völlig überzogen. Das Grundgesetz wird ausgehebelt.Wäre die angebliche Pandemie so gefährlich, müssten gerade in den Reihen des Pflegepersonal, des Handels und anderer Dienstleister viel mehr fatal ausgehenden Fälle zu verzeichnen sein. Zumal ja auch das Schutzmaterial angeblich nicht in notwendiger Menge vorhanden ist. Mundschutz, der nichts taugt. Alles eine Farce!

  4. Wolfgang Warnheimer sagt:

    Ob Maßnahmen sinnvoll sind, oder auch nicht, kann ich nicht beantworten. Aber die jetzigen Regeln finde ich seltsam. So darf ich zum Beispiel nicht auf meinem Grundstück auf einer Ostseeinsel Baggerarbeiten selbst durchführen, weil dies ein privater Zweck ist und ich dafür nicht nach Mecklenburg reisen darf. Würde ich eine Firma beauftragen, so dürften die Mitarbeiter aus ganz Deutschland dafür anreisen. Auch kenne ich eine große Firma in NRW, die ab nächster Woche Mitarbeiterschulungen durchführt. Was ganz legal ist. Aber Schulen, Universitäten, Volkshochschulen etc. schließt man? Wie passt das zusammen?

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert