Putin-Verfügung zum Jahrestag des Anschlusses: Nur Russen dürfen Grundbesitz auf der Krim haben

27. März 2020
Putin-Verfügung zum Jahrestag des Anschlusses: Nur Russen dürfen Grundbesitz auf der Krim haben
International
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Foto: Symbolbild

Moskau. Der russische Präsident Putin zeigt sich als Patriot: ziemlich genau sechs Jahre nach der erfolgreichen Angliederung der Krim an Rußland hat der Kremlchef jetzt verfügt, daß ausschließlich russische Staatsbürger Landbesitz auf der Krim haben dürfen. Betroffen von der Maßnahme sind insbesondere Krim-Bewohner, die keine Russen werden wollten, sowie Eigentümer aus der Ukraine.

Mit seinem Erlaß vom 20. März erklärte Putin die gesamte Krim zum „Grenzgebiet“, in dem Immobilienbesitz für „Ausländer, Staatenlose und ausländische Firmen“ verboten ist. Laut russischen Gesetzen müssen die Betroffenen nun innerhalb eines Jahres ihren Besitz auf der Krim verkaufen oder übergeben, andernfalls droht der Zwangsverkauf.

Die Anzahl der vom Erlaß potentiell betroffenen Personen und Firmen ist unklar. Ukrainische Beobachter gingen zuletzt von etwa 3.000 Krim-Bewohnern aus, die 2014 keine russischen Staatsbürger werden wollten und mit Aufenthaltsbewilligungen auf der ukrainischen Halbinsel leben. Über Immobilienbesitz vor Ort verfügte aber auch eine größere Zahl von Ukrainern, die nicht permanent auf der Krim wohnten. (mü)

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7 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Putins Verfügung stößt im toleranten EU-Europa mit Sicherheit auf Ablehnung. Aber noch immer heißt es dort, die Russische Föderation hätte die Krim „annektiert“, was so nicht stimmt! Denn eine Annexion ist stets mit Gewalt verbunden. Und wegen diesem Märchen von der „Annexion“ werden die EU-Sanktionen gegen Rußland, an denen die Ukraine – wen wundert’s – maßgeblich beteiligt ist, aufrechterhalten. Verschwiegen wird hierbei allerdings, daß die Angliederung der Krim an Rußland von der russischen Mehrheitsbevölkerung der Krim seinerzeit begeistert begrüßt wurde.

    Was ist nun geschehen? Putin hat verfügt, daß nur russische Staatsbürger Landbesitz auf der Krim haben dürfen. Eine kluge Entscheidung, denn so bleibt das russische Volk gewissermaßen Herr im eigenen Hause Krim. Zahlreiche EU-Politiker werden das nicht verstehen, denn:
    Rußland respektive Putin und seine politische Führung sind eben „anders“!

  2. Südwester sagt:

    Aber Russen, die in der Ukraine, im Baltikum, in Großbritannien, in der EU leben, wollen ihr dort erworbenes Eigentum behalten, oder nicht?
    Ich verstehe gut, daß man verhindern möchte, daß Ausländer einen Großteil des Landes einfach aufkaufen, oder daß mit Grund und Boden spekuliert wird, aber einfach tausende einfache Menschen zu enteignen und zu vertreiben, scheint mir mit einem Rechtsstaat schwer vereinbar zu sein. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß so etwas zu Frieden und Stabilität und guten nachbarschaftlichen Beziehungen in der Region beiträgt.

  3. Wolfgang Warnheimer sagt:

    Spätestens jetzt geht Putin zu weit.

  4. Dieter Fiedler sagt:

    Das finde ich auch richtig. Denn die Bodenrechte gehören den Russischen Volk.
    Auch in Deutschland gab es einmal ein Bodenrecht für das Deutsche Volk. Heute wird Grund und Boden einfach an außländische Spekulanden Verhökert. Auch in Österreichgab es bis zum Beitritt zur EG ein Bodenrecht. Ausländer durften in Österreich kein Grund u. Boden erwerben.

  5. Eidgenosse sagt:

    Schade, hatte mir auch schon überlegt in diese wunderschöne Gegend zu ziehen – man kann ja auch mieten.

  6. Und dieser Art des Patriotismus können Sie etwas abgewinnen? Erst Ländereien zu vereinnahmen, um sie dann in seinem Sinne zu verteilen? Eine merkwürdige Art des Patriotismus. Mir fällt dazu der Begriff Lebensraumerweiterung ein!

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