Wegen Kampf gegen „Haßverbrechen“: Künftig bis zu 150.000 Strafverfahren pro Jahr

21. Januar 2020
Wegen Kampf gegen „Haßverbrechen“: Künftig bis zu 150.000 Strafverfahren pro Jahr
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Auf die Bundesbürger rollt eine gigantische Kriminalisierungswelle zu. Als Folge des Gesetzes gegen „Haßkriminalität“ rechnet der Deutsche Richterbund (DRB) künftig mit 100.000 bis 150.000 zusätzlichen Verfahren. Das ließ DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn jetzt Medienvertretern gegenüber durchblicken.

Allein Facebook, Twitter und YouTube bearbeiteten jedes Jahr hunderttausende Löschvorgänge in Deutschland „Angesichts dieser Flut neuer Verfahren muß die Zahl der Staatsanwälte in den Zentralstellen gegen Cybercrime massiv erhöht und die Justiz auch in der Fläche verstärkt werden“, so der DRB-Geschäftsführer weiter.

Wenn das Bundeskriminalamt (BKA) für die neuen Aufgaben hunderte zusätzliche Beamte bekommen solle, müsse „die Strafjustiz damit Schritt halten können“.

Im übrigen hat der Richter-Funktionär allerdings nichts an der drastischen Verschärfung der Strafvorschriften für „Meinungsverbrechen“ auszusetzen – es sei vielmehr richtig, die Strafvorschriften bei Bedrohungen im Netz zu erweitern. Wenn die öffentliche Kommunikation „durch strafbare Auswüchse zunehmend“ verrohe und „eine Spirale von Haß und Gewalt“ einsetze, „ist der Rechtsstaat gefordert, klare Grenzen zu ziehen“, sagte Rebehn. (rk)

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