Der Paragraph 219a StGB soll weg: Giffey will Abtreibungs-Werbung straffrei stellen

31. Dezember 2019
Der Paragraph 219a StGB soll weg: Giffey will Abtreibungs-Werbung straffrei stellen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Knapp ein Jahr nach dem Kompromiß über die Neuregelung des Paragraphen 219a hat die SPD dessen Abschaffung gefordert. Der Paragraph stellt die Werbung für Abtreibung unter Strafe. Auf der Grundlage des Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch war unter anderem die Gießener Ärztin Kristina Hänel verurteilt worden.

Es sei „nach wie vor eine schwierige Situation – sowohl für die betroffenen Frauen als auch für die Ärztinnen und Ärzte“, begründete Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) den Vorstoß. Sie stellte der Nachrichtenagentur AFP gegenüber klar: „Aus meiner Sicht bleibt in dieser Frage die Zukunftsperspektive für ein modernes Deutschland die Abschaffung des Paragraphen 219a.“

Erst im Januar hatte sich die Große Koalition auf eine Neuregelung des Paragraphen geeinigt. Das Werbeverbot für Abtreibungen blieb dadurch nur noch im Grundsatz bestehen. Der Paragraph wurde um einen Absatz ergänzt, der ausdrücklich das Recht von Ärzten und Krankenhäuser untermauerte, über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu dürfen. Diese Einigung sei eine „Kompromißlösung“ gewesen, betonte Giffey, „bei der beide Koalitionspartner an den Rand ihrer Möglichkeiten gegangen sind“. (rk)

Ein Kommentar

  1. Zack sagt:

    Die Abstimmung mit den Füßen zeigt, wie beliebt eine Regierung ist. Ein neuer Auswanderungsrekord nach dem 2.WK.
    Auch in der DDR konnte nur mit den Füßen abgestimmt werden – wie heute!
    Die Umvolkung passiert immer schneller. Die Fachkräfte gehen, was kommt sind Kostgänger. Das Defizit der Krankenkassen demonstriert das brutal!
    Aber: „Ihr schafft das schon!“

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