Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers: Homosexuelle dürfen nicht mehr „geheilt“ werden

23. Dezember 2019
Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers: Homosexuelle dürfen nicht mehr „geheilt“ werden
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Nach monatelangen Beratungen hat die Bundesregierung jetzt ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die „Umpolung“ bzw. „Heilung“ von Homosexuellen verbietet. Der entsprechende Gesetzentwurf von CDU-Gesundheitsminister Spahn sieht hohe Bußgelder und bis zu einjährige Gefängnisstrafen für Anbieter solcher Methoden vor. Auch Eltern oder Erziehungsberechtigte können unter Umständen belangt werden.

Das Bundesgesundheitsministerium peilt ein Inkrafttreten des Verbots bis Mitte nächsten Jahres an. Im Bundesrat sei keine Zustimmung notwendig, hieß es.

Nach Einschätzung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, benannt nach dem Sexualwissenschaftler und Mitbegründer der weltweit ersten Homosexuellen-Bewegung, werden die „Heilungsversuche“ immer noch bei Tausenden Betroffenen jedes Jahr in Deutschland angewendet. Das reiche von Therapien im familiären Umfeld und Sitzungen bei Coaches oder Therapeuten über Gebete bis hin zu Dämonenaustreibung. Betroffene sollen nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in Folge solcher Methoden häufig depressive Erkrankungen und Angststörungen entwickeln, greifen zu Drogen und haben ein erhöhtes Suizidrisiko.

Umfragen zufolge sagen zwischen 4 und 7 Prozent der Bevölkerung, daß sie schwul, lesbisch, bi- oder transsexuell sind. (ts)

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