Fall Julian Assange: Wenigstens die Vergewaltigungsvorwürfe sind vom Tisch

24. November 2019
Fall Julian Assange: Wenigstens die Vergewaltigungsvorwürfe sind vom Tisch
International
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Foto: Symbolbild

London. Im Fall des WikiLeaks-Gründers Julian Assange gibt es eine neue Entwicklung. Die schwedische Justiz hat jetzt das Ermittlungsverfahren gegen Assange wegen mutmaßlicher Vergewaltigung eingestellt. Zwar hielten die Ermittler die Klägerin für glaubhaft, doch reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht aus, sagte die stellvertretende Generalstaatsanwältin Eva-Marie Persson in Stockholm.

Persson hatte Mitte Mai nach Assanges Festnahme bekanntgegeben, daß die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung gegen Assange wieder aufgenommen würden. Eine Woche später beantragte sie einen Haftbefehl und eine Anhörung vor einem schwedischen Gericht. Assange hat die Vorwürfe stets bestritten. Er bezeichnete sie als Vorwand, um ihn an die USA ausliefern zu können.

Dort ist der 47jährige Australier wegen der von WikiLeaks veröffentlichten US-Dokumente wegen „Verschwörung“ und Verstößen gegen Anti-Spionage-Gesetze angeklagt und könnte zu einer jahrzehntelangen Gefängnisstrafe verurteilt werden. Die 2010 von ihm veröffentlichten Dokumente enthielten hochbrisante Informationen über die US-Einsätze im Irak, über die Tötung von Zivilisten und die Mißhandlung von Gefangenen.

Um sich einer Auslieferung an Schweden zu entziehen, wo er vor Gericht gestellt werden sollte, floh Assange 2012 in die Botschaft von Ecuador in London. Nachdem ihm Ecuador sieben Jahre später das politische Asyl entzogen hatte, wurde er am 11. April in London festgenommen. (mü)

Bildquelle: flickr/Espen Moe/CC BY 2.0

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