Elternrechtsaktivisten sind alarmiert: Immer mehr staatliche „Inobhutnahmen“

21. November 2019
Elternrechtsaktivisten sind alarmiert: Immer mehr staatliche „Inobhutnahmen“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Schon seit langem beklagen Elternrechtsaktivisten auch in Deutschland eine immer geringere Hemmschwelle der Jugendämter, was die „Inobhutnahme“ von Kindern gegen den Willen der Eltern angeht. Offiziellen Statistiken zufolge ist die Zahl der Inobhutnahmen Minderjähriger durch Jugendämter von 25.664 im Jahr 2005 auf stattliche 84.230 im Jahr 2016 angestiegen.

Zwar hat der Zustrom sogenannter unbegleiteter minderjähriger „Flüchtlinge“ die Bilanz in den letzten Jahren etwas verfälscht, dennoch ist die Zunahme real: schon 2014, also im Jahr vor der Flüchtlingskrise, wurden mehr als 48.000 Fälle dokumentiert. Elternverbände meinen, die Eingriffsschwelle werde immer geringer, auch gingen die Interventionen weit über die tatsächliche Zahl der Fälle von Gefahr oder Vernachlässigung hinaus.

Eine jüngst vorgelegte Studie des Hamburger Jugendhilfeexperten Wolfgang Hammer über Kindesentziehungen durch den Staat läßt jetzt erkennen, daß auch Alleinerziehende zu den besonders gefährdeten Gruppen gehören. In den von ihm untersuchten Fällen trafen die Jugendwohlfahrtsträger Entscheidungen, die „fachlich, humanitär und verfassungsrechtlich nicht tragbar“ seien, resümiert Hammer. Insgesamt seien nach einer Anhörung im Bundestag im Sommer 2017 nicht weniger als 167 Fälle an ihn herantragen worden.

Dabei handelte es sich nicht um die typischen „Problemfälle“, sondern mehrheitlich um Mütter mit Abitur, in neun Fällen mit Hochschulabschluß. Die Frauen hätten sich zudem von sich aus an das Jugendamt gewandt in der Hoffnung auf Unterstützung und möglicherweise Gewährung einer Mutter-Kind-Kur.

Besonders befremdlich erscheint Hammer in seiner Studie, daß von den zuständigen Jugendämtern nicht etwa eine konfliktträchtige, sondern im Gegenteil eine „zu enge“ Beziehung zwischen Mutter und Kind beanstandet wurde. Wehrten sich Mutter und Kind gegen eine Trennung, wurde dies als „Zeichen einer Störung“ interpretiert und die Schlagzahl sogar noch erhöht. So wurde oft über Monate hinweg der Kontakt zwischen Mutter und Kind eingefroren, um dem Kind die – von diesem zu keinem Zeitpunkt verlangte – „Chance, sich von der Mutter zu befreien“, zu wahren. Sogar aus den Reihen der Jugendamtsmitarbeiter sei Kritik an dieser Vorgangsweise artikuliert worden, erklärte Hammer gegenüber der „taz“.

Nun soll die „Forschungsstelle problematische Kinderschutzverläufe“ in Mainz die Fälle im Auftrag des Bundestags auswerten. Elternverbände warnen, daß die Aufnahme sogenannter „Kinderrechte“ ins Grundgesetz, wie sie von mehreren Parteien gefordert wird, übergriffige Jugendämter noch weiter in ihrem Tun bestärken könnte. Immerhin wäre die Kindererziehung dann nicht mehr nur das natürliche Recht der Eltern, sondern auch der Staat könnte dann noch leichter gegen deren Willen bestimmen, was im Sinne des „Kindeswohls“ geboten ist – und weitere „Inobhutnahmen“ verfügen. (se)

Ein Kommentar

  1. kristina becker sagt:

    Meine Tochter wurde mir wegen ihrer „zu großen Loyalität “ geklaut. Sie war gerade einmal 7 Jahre alt und wurde in’s Kinderheim gesteckt. Danach zwang man sie, bei ihrem gewalttätigen Vater und seiner Prostituierten zu leben. Er schlägt sie – zum #Kindeswohl

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