Verfassungsschutz läßt Hausdurchsuchungen nach Denunziation durchführen

19. November 2019
Verfassungsschutz läßt Hausdurchsuchungen nach Denunziation durchführen
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. In einem aktuellen „Newsletter“ räumt das Bundesamt für Verfassungsschutz jetzt unverhohlen ein, daß die anonyme Denunzierung von Mitbürgern gravierende Folgen haben kann und für die Betroffenen auch zu Hausdurchsuchungen führt.

In der aktuell versandten Ausgabe 3/2019 des VS-„Newsletters“ ist unter der Kapitelüberschrift „Waffenbesitz bei Rechtsextremisten, ‚Reichsbürgern‘ und ‚Selbstverwaltern‘“ wörtlich zu lesen:

„Regelmäßig fallen auch Hinweise bei den Verfassungsschutzbehörden auf illegalen Waffenbesitz von verfassungsschutzbekannten Rechtsextremisten an. Bei einem erheblichen Teil der polizeilichen Durchsuchungen, die in solchen Fällen auf Basis von Verfassungsschutzerkenntnissen durchgeführt werden, werden dann allerdings nur Anscheinswaffen wie etwa Softairwaffen gefunden. Zudem führt die Polizei immer wieder aufgrund von Bürgerhinweisen [!] bei Personen Durchsuchungen durch, die den Verfassungsschutzbehörden bis dahin nicht bekannt waren.“

Heißt im Klartext: Denunzieren lohnt sich – auch wenn der Denunzierte keinen Dreck am Stecken hat, kann man ihm zumindest mit einer Verleumdung ein SEK-Kommando auf den Hals hetzen.

2 Kommentare

  1. heinz sagt:

    Der Anteil Gefangener mit deutscher Staatsbürgerschaft sinkt in den Berliner Gefängnissen. Deutlich zugenommen hat stattdessen die Anzahl von Insassen aus Afrika und dem Nahen Osten.

  2. Olsen sagt:

    Ich muss mal wieder fragen: wessen „Verfassung“ schützt der so genannte „Verfassungsschutz“ eigentlich? Wir haben ja keine. Hmm…

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