Späte Gerechtigkeit für ein Justizopfer: Gustl Mollath erhält 670.000 Euro Entschädigung

15. November 2019
Späte Gerechtigkeit für ein Justizopfer: Gustl Mollath erhält 670.000 Euro Entschädigung
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

München. Eines der prominentesten Justizopfer der Bundesrepublik Deutschland, Gustl Mollath, erhält Entschädigung – weitere 600.000 Euro für die mehr als sieben Jahre, in denen er unberechtigt in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht war. Damit habe man sich nun „gütlich geeinigt“, teilte das Landgericht München I mit.

Zuvor hatte Mollath bereits 70.000 Euro zugesprochen bekommen, nachdem er als zwangseingewiesener vermeintlicher Wahn-Patient insgesamt 2.747 Tage in der Psychiatrie erleiden mußte.

Mollath war 2006 nach einem Prozeß wegen ihm vorgeworfener Gewalt gegen seine Ehefrau in eine Klinik eingewiesen worden – zu Unrecht, wie sich später in einem Wiederaufnahmeverfahren herausstellte. Mollath hatte daraufhin den Freistaat verklagt und 1,8 Millionen Euro als Entschädigung verlangt.

Mollaths Anwalt Hildebrecht Braun sieht die Einigung als „rechtspolitisch einen gewaltigen Schritt nach vorne“. Immerhin habe der Freistaat zunächst mit jenen 70.000 Euro nur einen Bruchteil der jetzigen Summe gezahlt – und dies sogar noch unter dem Vorbehalt einer Rückforderung. Der Betrag hatte sich an den gesetzlichen Grundlagen über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen orientiert. Davon, sagt Braun, sei das Landgericht München nun doch „sehr deutlich abgegangen“.

Andererseits sei der Schaden, der Mollath entstanden sei, „bei Weitem höher anzusetzen“, ist Braun weiterhin überzeugt. Immerhin habe Mollath in den Jahren in der Psychiatrie weder Gehalt bezogen noch Rentenversicherungsansprüche erwerben können und habe unter anderem sein Haus verloren. Auch deshalb hatte Mollath zu Beginn der Verhandlung einen deutlich höheren Betrag gefordert. Nach Ansicht des Freistaats standen Mollath hingegen gesetzlich nur 25 Euro pro Tag in der Psychiatrie als Entschädigung zu. (rk)

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