Urteil in Nürnberg: Xavier Naidoo darf nicht „Antisemit“ genannt werden

25. Oktober 2019
Urteil in Nürnberg: Xavier Naidoo darf nicht „Antisemit“ genannt werden
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Nürnberg. Ein Sieg des Rechtsstaates: der Sänger Xavier Naidoo hat sich auch in zweiter Instanz mit einer Unterlassungsklage gegen den Vorwurf des „Antisemitismus“ durchgesetzt. Naidoo dürfe nicht Antisemit genannt werden, urteilte zuvor das Landgericht Regensburg und nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Es liege ein „erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“ Naidoos vor, die Äußerung habe eine Prangerwirkung und setze sein Ansehen herab.

Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung hatte 2017 über den Sänger gesagt: „Er ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, (…), aber das ist strukturell nachweisbar.“ Naidoo setzte sich im vergangenen Jahr mit einer Unterlassungsklage in Regensburg durch. Der Zentralrat der Juden zeigte sich damals überrascht von der Entscheidung.

Aber auch in der nächsten Instanz gewann der Sänger nun. Das OLG nannte die Äußerungen nun ebenfalls rechtswidrig. Das Persönlichkeitsrecht Naidoos überwiege das Recht der freien Meinungsäußerung der Referentin. Das Gericht würdigte dabei ausdrücklich Äußerungen und Verhalten des Sängers: so habe dieser angegeben, die in zwei Liedern behaupteten „antisemitischen“ Klischees seien eine falsche Interpretation seiner Texte.

Außerdem habe der Sänger im Jahr 2005 in der Oper in Tel Aviv anläßlich des 40-jährigen Jubiläums der deutsch-israelischen Beziehungen ein Konzert gegeben und unstreitig Initiativen gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenhaß unterstützt. (rk)

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