NPD gewinnt in Karlsruhe: Meinungsfreiheit ist wichtiger als Jugendschutz

15. Oktober 2019
NPD gewinnt in Karlsruhe: Meinungsfreiheit ist wichtiger als Jugendschutz
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe/Berlin. Der Jugendschutz darf nicht zur Sanktionierung von Meinungsäußerungen genutzt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt in einem Beschluß zugunsten der NPD. Danach muß der NPD-Landesverband Berlin keinen Jugendschutzbeauftragten benennen. (Az: 1 BvR 811/17)

Hintergrund des Verfahrens sind Kommentare gegenüber „Flüchtlingen“ auf der Facebook-Seite des Berliner NPD-Landesverbands. Zwei Artikel von 2014 und 2016 sowie dazu verfaßte Kommentare veranlaßten die Landesmedienanstalt, eine Geldbuße in Höhe von 1300 Euro festzusetzen. Der NPD-Landesverband verbreite geschäftsmäßig jugendgefährdende Angebote, unterstellte sie. Deswegen habe er einen Jugendschutzbeauftragten bestellen müssen, was er aber versäumt habe.

Das Amtsgericht Tiergarten und auch das Kammergericht Berlin wiesen die Klage der NPD ab und entschieden, daß der NPD-Landesverband einen Jugendschutzbeauftragten hätte bestellen müssen.

Doch dies trägt der Meinungsfreiheit nicht ausreichend Rechnung, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Dieses Grundrecht sei auch dann zu berücksichtigen, wenn es nicht um die Äußerung selbst, sondern um deren Bewertung als „jugendgefährdend“ geht. Denn die bußgeldbewehrte Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten könne die freie Meinungsäußerung erschweren. Zum konkreten Fall unterstrichen die Karlsruher Richter, auch „hetzerische und möglicherweise offen rassistische“ Meinungsäußerungen seien nicht von vornherein vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit ausgeschlossen. Dies gelte zwar nicht uneingeschränkt, es sei daher aber immer eine Abwägung aller Interessen notwendig.

Der Zwang, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, habe für den Betreiber einer Internetseite erhebliches Gewicht, betonte das Bundesverfassungsgericht. Auch damit habe sich das Amtsgericht nicht auseinandergesetzt. Nach diesen Maßgaben soll das Amtsgericht Tiergarten nun neu über das Bußgeld entscheiden. (rk)

Ein Kommentar

  1. Bernd Sydow sagt:

    „Hintergrund des Verfahrens sind Kommentare gegenüber „Flüchtlingen“ auf der Facebook-Seite des Berliner NPD-Landesverbandes“ (Artikel, zweiter Absatz).

    Ich erlaube mir zunächst, dazu (zum Thema „Flüchtlinge“) einen Auszug aus „Weltflucht und Massenwahn“ des rechtskonservativen Publizisten Thorsten Hinz zu bringen.
    „Die Absurdität (des Vokabulars von Politik und Medien in Deutschland) beginnt bei dem irreführenden Begriff „Flüchtlinge“, der eine konkrete Verfolgung der Zuwanderer durch Krieg oder Vertreibung nahelegt. Das trifft nur auf einen Teil der Asylbewerber zu. Die meisten gehören einer Wanderungsbewegung aus der Armuts- in die Wohlstandszone an, die nicht zuletzt durch irreführende Versprechungen, Schlepperkriminalität, aber auch mit politischer Absicht nach Europa gelenkt wird“.

    Es mag sein, daß diese oder ähnliche vermeintlich jugendgefährdende Kommentare in einer etwas derberen Sprache verfaßt sind, aber Faktum ist, daß unter den hunderttausenden sogenannten „Flüchtlingen“ hierzulande aus dem islamischen und dem schwarzafrikanischen Kulturraum auch etliche Straf- und Gewalttäter (bspw. Messerstecher und Vergewaltiger) sind.

    Jugendschutz (und Kinderschutz) sind in heutiger Zeit von Internet und gewaltverherrlichenden Computerspielen wichtiger denn je. Die Liste, was als jugendgefährdend gilt und wovor die Jugend geschützt werden muß, ist lang. Was politische bzw. quasi-politische Aussagen und Meinungen anbelangt, fällt freilich auf, daß „Jugendschutz“ so gut wie ausschließlich auf das rechte Spektrum bezogen wird. Das hat das BVerfG klar erkannt und der Forderung vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten sowie vom Kammergericht Berlin nach einem Jugendschutzbeauftragten des NPD-Landesverbandes Berlin gerechterweise eine Absage erteilt.

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