Zäher Grabenkrieg an der „Flüchtlings“front: Weniger Kirchenasyl und Familienzusammenführung

10. Oktober 2019
Zäher Grabenkrieg an der „Flüchtlings“front: Weniger Kirchenasyl und Familienzusammenführung
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Noch vor wenigen Jahren war für „Flüchtlinge“ die Aufnahme ins Kirchenasyl fast eine Garantie dafür, daß sie ihr Asylverfahren in Deutschland durchlaufen dürfen. Inzwischen sind ihre Erfolgsaussichten drastisch gesunken: nur noch in weniger als zwei Prozent der in diesem Jahr vom Asylbundesamt geprüften Fälle verzichtet die Behörde aus „humanitären Gründen“ auf eine Abschiebung. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung an die Linksfraktion im Bundestag hervor. In den Jahren 2015/16 lag die Erfolgsquote im Kirchenasyl noch bei rund 80 Prozent.

In fast allen Fällen wollen die Kirchengemeinden erreichen, daß ein Schutzsuchender nicht in den EU-Staat zurückgeschickt wird, wo er zuerst europäischen Boden betreten hat. In einem Dossier müssen sie den Fall dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) schildern. Dieses hat die Möglichkeit, das Verfahren aus humanitären Gründen zu übernehmen. Dies geschieht immer seltener: im vergangenen Jahr war die Erfolgsquote schon auf knapp 12 Prozent gesunken. In den ersten acht Monaten 2019 standen fünf Zusagen 292 Absagen gegenüber. Will eine Kirchengemeinde die Abschiebung dennoch verhindern, muß der Flüchtling oft 18 Monate in den Kirchenräumen leben, bis die Frist zur Abschiebung in einen EU-Staat abgelaufen ist. Derzeit sind rund 430 Fälle von Kirchenasyl bekannt.

Das Innenministerium betont, man prüfe mögliche humanitäre Härtefälle einheitlich, egal wer dies beantrage. In einem Großteil der Kirchenasyl-Fälle hätten bereits Gerichte den Negativ-Bescheid des Bamf bestätigt. Wenn Gemeinden ihr Kirchenasyl allein auf Argumente stützten, die bereits von einem Gericht geprüft seien, bestehe das Bamf in der Regel auf einer Ausreise.

Drastisch gesunken ist auch die Chance auf Familienzusammenführung in Deutschland für „Flüchtlinge“, die in Griechenland leben. Während auf griechischen Inseln Zehntausende „Flüchtlinge“ leben, haben diejenigen, die Angehörige in Deutschland haben, nur geringe Chancen, zu ihnen ziehen zu dürfen. Im zweiten Quartal 2019 hat die Bundesregierung 84mal einem entsprechenden Antrag Griechenlands zugestimmt – und 366 Anträge zur Familienzusammenführung abgelehnt; die Erfolgsquote aller griechischer Übernahmeersuche lag bei 17 Prozent. Im Quartal davor betrug sie noch 31 Prozent; im gesamten Vorjahr lag sie bei knapp 40, und 2017 bei 81 Prozent. Grundlage der Zu- und Absagen seien individuelle Prüfungen der Einzelfälle, so die Bundesregierung. (rk)

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