Theologe Schröder kritisiert „Seenotretter“: Der Staat muß gerecht, nicht barmherzig handeln

2. September 2019
Theologe Schröder kritisiert „Seenotretter“: Der Staat muß gerecht, nicht barmherzig handeln
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Der Theologe Richard Schröder hat die Haltung der Evangelischen Kirche in der „Flüchtlings“politik scharf kritisiert. Zur unter anderem auf dem Evangelischen Kirchentag in Dortmund geäußerten Forderung, Seenotrettung dürfe nicht länger kriminalisiert werden, sagte Schröder der „Neuen Zürcher Zeitung“: „Das ist propagandistisch sehr effektiv.“ Er kenne aber niemanden, der Seenotrettung für kriminell halte. „Da wird gegen jemanden gekämpft, den es gar nicht gibt.“

Das Problem mit den Seenotrettern im Mittelmeer sei, daß die Boote europäische Häfen ansteuerten und verlangten, daß alle Menschen aufgenommen werden. „Rettungsboote, die nach Europa fahren, liefern de facto die Dienstleistungen, für die Migranten Schlepper teuer bezahlen: eine sichere Fahrt übers Mittelmeer und illegale Einwanderung.“

Schröder, der vormal Richter am brandenburgischen Verfassungsgerichtshof war, bemühte dazu einen Vergleich: „Stellen Sie sich vor, jemand rettet einen Menschen und setzt ihn, ohne vorher zu fragen, vor Ihrem Haus ab.“ Dann würde er sagen: „Den mußt du jetzt übernehmen.“ Genau das täten die Seenotretter. „Das hat Frau Rackete getan, als sie meinte, es jucke sie nicht, was Salvini sage, sie fahre jetzt in diesen Hafen rein.“

Die Kirche könne barmherzig sein, der Staat jedoch nicht, stellte der emeritierte Professor der Berliner Humboldt-Universität klar. „Er muß nach dem Maßstab der Gerechtigkeit handeln, auch wenn die Ergebnisse die Barmherzigen verstören.“ Die Regel müsse lauten: „Bleiben darf, wer anerkannte Fluchtgründe vorweisen kann. Wenn das nicht der Fall ist, kann deine Flucht noch so traumatisch gewesen sein, du mußt zurück.“

Bereits 2016 hatte Schröder die deutsche Asylpolitik kritisiert. Es gebe unter Einwanderern den Spruch, die Deutschen könne man leicht betrügen, sagte er der „Welt“. So etwas sei Gift für das Ansehen des Rechtsstaats. „Hilfsbereitschaft darf nicht als Schwäche mißdeutet werden. Güte muß sich deshalb mit Strenge paaren, sonst machen wir uns zum Affen“, forderte Schröder. (rk)

3 Kommentare

  1. Lack sagt:

    Wer sich von selbst in Gefahr begibt, hat keinen Anspruch auf Rettung!

    • Koccu sagt:

      Absolut korrekt!

    • Claus sagt:

      Das ist hart und so nicht ganz richtig.
      Aber es besteht keinerlei Anspruch, dass man dort hin gerettet wird, wie man sich das vorstellt. Es müsste also der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden und das heißt eben zurück. Und wenn die Schwarzafrikaner in Libyen misshandelt und/oder versklavt werden (sehr wahrscheinlich wird hier sowieso gelogen oder zumind. übertrieben um uns weichzuklopfen) dann endet dort eben der Anspruch auf Rettung. Denn der Weg in Richtung Heimat wird wohl kaum versperrt sein.

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