„Verfassungsfeind“: Nordrhein-Westfalen verhängt Einreiseverbot für russischen Kampfsportler

30. August 2019
„Verfassungsfeind“: Nordrhein-Westfalen verhängt Einreiseverbot für russischen Kampfsportler
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Köln. Gegen den russischen Kampfsportler Denis Kapustin verhängten die Behörden von Nordrhein-Westfalen jetzt eine „Erlöschung der Niederlassungserlaubnis“. Kapustin, der nur die russische Staatsbürgerschaft hat, hat damit keinen aufenthaltsrechtlichen Status in der Bundesrepublik mehr. Die Behörden verhängten zudem ein Einreiseverbot für den gesamten Schengen-Raum – Begründung: „Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“.

Kapustin ist in den Augen der Gesinnungswächter einer der „einflußreichsten Akteure der rechtsextremen Kampfsport- und Hooliganszene“. Tatsache ist freilich nur, daß er vor mehr als zehn Jahren das Modelabel „White Rex“ gründete und Kampfsportevents in ganz Europa organisierte. Kapustin, der unter dem Künstlernamen Nikitin agiert, wurde in Moskau geboren, wuchs jedoch mit seiner Familie in Köln auf und lebte in Köln-Chorweiler. Über Straftaten, die ihm zur Last gelegt werden, ist nichts bekannt.

Nach Medienangaben wurde Kapustin am 22. Februar zunächst „von Amts wegen“ in Köln abgemeldet. Der Kampfsportler hatte sich nach Behördenerkenntnissen bereits längere Zeit nicht mehr in seiner Wohnung in Köln-Chorweiler aufgehalten und war ins Ausland gezogen. Im Mai folgte schließlich die „Erlöschung der Niederlassungserlaubnis“.

Wenn überhaupt, wird hauptsächlich Straftätern eine Wiedereinreise nach Deutschland verwehrt. Nur in seltenen Fällen geschieht dies, weil eine Person von deutschen Behörden als „Verfassungsfeind“ geführt wird. (rk)

 

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

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