Trotz massiver Ablehnung: Muslime dürfen Haus in niederösterreichischer Gemeinde kaufen

16. August 2019
Trotz massiver Ablehnung: Muslime dürfen Haus in niederösterreichischer Gemeinde kaufen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Weikendorf/Niederösterreich. Der seit langem umstrittene Hauskauf einer muslimischen Großfamilie im österreichischen Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) muß jetzt genehmigt werden. Für Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP) „ist die Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen“, heißt es seitens der Behörde. Er kündigte aber Rechtsmittel dagegen an.

Die staatenlose Familie Abu El Hosna aus Palästina, die derzeit in Wien lebt, will seit langem ein Wohnhaus im Weikendorfer Ortsteil Dörfles erwerben. Die Gemeinde zeigte sich an den Zuzüglern jedoch „nicht interessiert“ – und zwar wegen ihres Religionsbekenntnisses. Muslime würden nicht nach Weikendorf passen, hieß es. Die Bevölkerung stellte sich Medienberichten zufolge ziemlich einhellig gegen den Zuzug der Palästinenserfamilie.

„Die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt“ lägen „in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander“, betonte Bürgermeister Zimmermann in einer Erklärung an die Grundverkehrsbehörde. Dies ziehe sich bis ins gesellschaftspolitische Leben. Diesen Ablehnungsgrund empfand die Familie Abu El Hosna als „zutiefst diskriminierend“ und legte Rechtsmittel ein.

Mit Erfolg: die Grundverkehrsbehörde prüfte den Fall erneut, der Kauf des Wohnhauses wurde nun genehmigt. „Die zuständige Behörde ist mit ihrer Entscheidung den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur gefolgt. Im vorliegenden Fall war dem dringenden Wohnbedürfnis der staatenlosen Erwerber in der Abwägung der Interessen aller Parteien gemäß höchstgerichtlicher Entscheidungen ein entscheidender Stellenwert zu geben. Daher war dem Erwerb der Liegenschaft die Zustimmung zu erteilen“, heißt es aus der zuständigen Abteilung des Landes Niederösterreich.

Der Bürgermeister wird von der Behörde zwar vor vollendete Tatsachen gestellt. Zimmermann will die die weitere Vorgehensweise in der Gemeinde jedoch noch diskutieren. Der ÖVP-Politiker kündigte an, nun die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, also eine Überprüfung der Rechtslage mittels Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht, ergreifen zu wollen. (mü)

 

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

Ein Kommentar

  1. Fernglas sagt:

    Die Hauptsache ist für diese Richter anscheinend, dass die Familie nicht in ihre eigene Nachbarschaft zieht. In diesem Fall wäre die vielfältige Bereicherung auf einmal nicht mehr willkommen. Anderen kann man dies jedoch ruhig zumuten…

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