Im Weigerungsfall Schulausschluß: Bundesregierung beschließt Masern-Impfpflicht

23. Juli 2019
Im Weigerungsfall Schulausschluß: Bundesregierung beschließt Masern-Impfpflicht
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Bundesregierung hat jetzt eine Masern-Impfpflicht für Kinder beschlossen. Laut der Kabinettsentscheidung müssen Heranwachsende demnach vor dem Besuch einer Kita oder Schule eine entsprechende Impfung nachweisen.

Auch für das dortige Personal sowie Personen in Gesundheitseinrichtungen und Bewohner von Asylbewerberunterkünften gilt die Richtlinie. In Kraft treten soll das Gesetz im März 2020.

Für Kinder, die bereits eine Kita oder Schule besuchen, ist eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2021 vorgesehen. Danach droht Schulausschluß beziehungsweise der Rauswurf aus dem Kindergarten. Außerdem sind Bußgelder von bis zu 2.500 Euro vorgesehen.

Ausgenommen vom Impfzwang sind nur Personen, die vor 1970 geboren wurden oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen. „Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn zur Begründung des Entwurfs. (mü)

Ein Kommentar

  1. heinz sagt:

    alle kinderlein auf zur donnerstagsdemo;
    impfzwang nur für hunde.

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