Staatsrechtler Rupert Scholz wirft Bundesregierung angesichts der Grenzöffnung 2015 fortdauerndenVerfassungsbruch vor

23. Juni 2019
Staatsrechtler Rupert Scholz wirft Bundesregierung angesichts der Grenzöffnung 2015 fortdauerndenVerfassungsbruch vor
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. In einem Interview wirft der Staatsrechtler und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz der Bundesregierung fortlaufenden Bruch des Grundgesetzes vor. „Der entscheidende Verfassungsbruch lag darin, daß die Bundesregierung seinerzeit unkontrolliert die Grenzen Deutschlands für eine ebenso unkontrollierte Einwanderung geöffnet hat“, so Scholz. Dabei verwies er auf Artikel 16a des Grundgesetzes, der besagt, daß Personen aus einem sicheren Drittstaat kein Anrecht auf Asyl hätten. „Dieser Artikel wurde nicht nur 2015 massiv gebrochen – er wird es seitdem noch immer! Und damit auch das Dubliner Übereinkommen, das das gleiche besagt.“

„Was damals passiert sei, „war nicht nur ‚ein‘ Verfassungsbruch – sondern der schwerste, den wir in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt haben“. Nicht nur die Verfassungs- sondern auch die Asylkrise hielten bis heute an.

Die oftmals eingeworfene Meinung, wonach die Öffnung der Grenzen mit Verweis auf Artikel 1 des Grundgesetzes, „die Würde des Menschen ist unantastbar“, gerechtfertigt gewesen sei, weist er zurück. „Auch das ist ein Stück Irreführung. Denn das Grundgesetz ist eine nationale Verfassung, die für die Bundesrepublik Deutschland gilt und nicht für Menschen, die sich außerhalb Deutschlands in ihrer Würde verletzt sehen. Das Grundgesetz ist kein weltweiter Wertmaßstab“, betonte Scholz.

Er bezweifelt, daß die Integration gelänge. „Dafür ist die Zahl der Einwanderer schon zu groß.“ Mit Blick auf die AfD erklärte der Staatsrechtler: „Auf jeden Fall ist die AfD die einzige Partei, die hier die Dinge klar beim Namen nennt. Das sollte den anderen doch zu denken geben.“ Er warne davor, diese Themen „weiter mit einem Tabu zu belegen“, da dies auf Dauer nicht gutgehe. (tw)

5 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Der Staatsrechtler Rupert Scholz reiht sich mit seinem Interview-Beitrag ein in die lange Kette deutscher Patrioten, die seit Jahren auf den eklatanten Verfassungsbruch (Rechtsbruch) der Bundesregierung hinweisen, den Kanzlerin A. Merkel, die die Richtlinienkompetenz innehat, zu verantworten hat. Als langjähriges CDU-Mitglied – ich gehe davon aus, daß Scholz immer noch Mitglied ist – nahm und nimmt er nie ein Blatt vor den Mund, was das öffentlich-mediale Aussprechen politisch unkorrekter, also unliebsamer Wahrheiten anbelangt.

    Im Zuge der von Merkel vorangetriebenen Sozialdemokratisierung der CDU wurde der einst starke konservative Flügel an den Rand gedrängt und ist heute nur noch eine Marginalie. Erika Steinbach, die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, zog daraus die Konsequenzen und wechselte zur AfD. Aber nicht erst die jüngsten Äußerungen der CDU-Vorsitzenden A. Kramp-Karrenbauer, Merkels Klon im Geiste, zur AfD zeigen, wes Geistes Kind die heutige CDU ist.

    Wie Rupert Scholz zutreffenderweise bemerkt, ist „die AfD die einzige Partei, die hier die Dinge klar beim Namen nennt. Das sollte den anderen doch zu denken geben“. Fragt sich nur, wie jene anderen Scholz‘ Empfehlung interpretieren!

  2. Lohengrinersatz sagt:

    Und? Wie weiter? Wlche Konsequenzen zieht der Herr Staatsrechtler daraus? Wer erstattet Anzeige,wer setzt die Dame fest und erhebt Anklage, oder ist das alles nur Bauchkitzelei?

  3. Bürgerfreund sagt:

    Recht hat er. Aber es ist zu befürchten, dass mit mehr grüner Macht alles noch ein paar Zacken schlimmer wird. Ein rückwärts ist wahrscheinlich nur noch durch einen Volksaufstand der seit mindestens 5-6 Generationen in diesem Lande lebenden Personen möglich. Und der wird ganz sicher nicht stattfinden.

  4. Pack sagt:

    Man spricht lieber über das Dritte Reich, die DDR, die Stasi …
    Alles vorbei, man muß über Aktuelles diskutieren, aber Ablenkung tut offenbar Not …

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