Multikulturelles Deutschland II: Vorbestraftes Clan-Mitglied Bilal H. muß nicht vor Gericht – Richter fürchtet um Sicherheit im Gericht

29. März 2019
Multikulturelles Deutschland II: Vorbestraftes Clan-Mitglied Bilal H. muß nicht vor Gericht – Richter fürchtet um Sicherheit im Gericht
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Essen. Bilal H. ist vielfach vorbestraft und Mitglied des berüchtigten Al-Zein-Clans. Sein Spitzname lautet „Pumpgun Bilal“, weil er seinen Vater einstmals mit einer derartigen Flinte bedroht hat. Er hat wieder einmal Ärger mit der Justiz, da er von Mitarbeitern des Ordnungsamtes in einer Spielhalle mit seinem kleinen Sohn angetroffen wurde. Kinder haben eigentlich keinen Zutritt zu den Räumen. Daraufhin beleidigte H. eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes wiederholt („Verpiß Dich, wenn ich Dich hier noch mal treffe, schlag ich Dich kaputt“) und setzt auch zu einem körperlichen Angriff an, den Kollegen der Frau noch einmal abwenden konnten. Einem Zivilpolizisten ging er an den Kragen, weil dieser die Szene per Mobiltelefon gefilmt hatte. Doch wirkliche Konsequenzen muß Bilal im multikulturellen Deutschland nicht befürchten: Denn in einem Vermerk plädiert ein Amtsrichter dafür, die Anklagen in der Spielhallen-Sache und weiteren Fällen von Beleidigung, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung nicht zu verhandeln. Ihm erschien das Sicherheits-Risiko durch den Angeklagten und seine Familie zu hoch für den Gerichtssaal.

Im Falle eines Prozesses seien wohl ein Dutzend Justizwachtmeister nebst Polizeiaufgebot nötig, „um eventuelle bedrohliche Situationen zum Nachteil der geladenen Zeugen, der Vertreterin der Staatsanwaltschaft oder auch des Gerichts zu unterbinden“. Daher blieb es bei einem Strafbefehl über siebeneinhalb Monate auf Bewährung. Zuvor erhielt er in einem anderen Fall eine Geldbuße von 1800 Euro, die er jedoch jahrelang schuldig blieb. Und das, obwohl sein Vorstrafenregister mehr als ein Dutzend Einträge beinhaltet, darunter unerlaubter Waffenbesitz, Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung. Offiziell lebt er von Hartz-IV-Einkünften, Ermittler gehen aber davon aus, daß er seinen Lebensunterhalt durch Straftaten finanziert. (tw)

3 Kommentare

  1. heinz sagt:

    klar- besser eine kleine ladendiebin die zu wenig rente hat und ein brötchen weg isst… davor braucht keine richter angst haben, im gegenteil hier ist er der unangefochtene könig und setzt den rechsstaat gnadenlos um…dum nur wennes die ommavom clanchef wäre …gute nachz deitschland und schämt euch…lach…

  2. BIN (GE)LADEN sagt:

    Aber wehe wir bezahlen ein Strafmandaten nicht, weil wir die Parkzeit überschritten haben. Wer nicht zahlt, wird in Beugehaft genommen.

  3. Fernglas sagt:

    In Russland völlig undenkbar, gegen einen Vertreter der Staatsgewalt derart aufzutreten. Er würde dort in Nullkommanichts abgeurteilt und der Strafvollstreckung zugeführt werden. Das die dortigen Gefängnisse und Arbeitslager keine Streichelzoos sind, ist ja hinlänglich bekannt…

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