Kampf gegen den politischen Islam: Auslandsfinanzierte Imame sind illegal

24. März 2019
Kampf gegen den politischen Islam: Auslandsfinanzierte Imame sind illegal
Kultur & Gesellschaft
0
Foto: Symbolbild

Wien. Das im österreichischen Islamgesetz 2015 festgeschriebene Verbot der Auslandsfinanzierung für Imame ist nicht verfassungswidrig. Dies stellte der Wiener Verfassungsgerichtshof jetzt fest und wies damit die Beschwerden türkischer Imame gegen ihre aus diesem Grund angeordnete Ausweisung ab. Nicht vom Verbot umfaßt seien allerdings Zuwendungen ausländischer Privater, sofern sie die Unabhängigkeit der Religionsgemeinschaft nicht beeinträchtigen, hieß es.

Zwar greife das Islamgesetz in die nach der Menschenrechtskonvention geschützte Freiheit bei der Finanzierung anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften ein, doch sei dieser Eingriff nicht unverhältnismäßig, befanden die Höchstrichter in ihrem nun veröffentlichten Urteil.

Zwei für den zur türkischen Religionsbehörde gehörenden Verein ATIB (Türkisch-Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich) tätige Imame sowie Frau und Tochter eines der beiden hatten die Beschwerden erhoben. Einer war als Seelsorger im oberösterreichischen Freistadt tätig, einer in Villach in Kärnten. Beide bekamen ihr Gehalt vom türkischen Generalkonsulat und versteuerten es in der Türkei.

Nun attestierte ihnen der Verfassungsgerichtshof, daß sie „durch die angefochtenen Erkenntnisse weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden“ seien. Die Beschwerden wurden somit abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob sonstige Rechte verletzt wurden.

Die österreichische ÖVP-/FPÖ-Regierung hat dem politischen Islam den Kampf angesagt, das Bundesamt für Asyl hat vielen bei ATIB tätigen Imamen wegen des Verbots der Auslandsfinanzierung bereits die Aufenthaltsberechtigung entzogen. Sie halten sich demnach illegal in Österreich auf und müssen das Land verlassen, sofern sie es nicht schon getan haben. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) dazu: „Der Rechtsstaat setzt damit ein klares Signal gegen den politischen Islam.“ (mü)

 

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.