Asyl-Ansturm: Steuerzahler dürfen für „Flüchtlingsbürgen“ die Zeche zahlen

25. Januar 2019
Asyl-Ansturm: Steuerzahler dürfen für „Flüchtlingsbürgen“ die Zeche zahlen
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Laut Arbeitsminister Heil (SPD) müssen sich Menschen, die vor 2016 Bürgschaften für Asylbewerber übernommen haben, keine Sorgen mehr über finanzielle, staatliche Forderungen an sie machen. Statt dessen wollen sich Bund und Länder nun die Kosten teilen. „Ich werde die Jobcenter auffordern“, so Heil, „keine finanziellen Forderungen mehr zu stellen“.

Heil verschwieg die genaue Summe der Kosten, doch handele es sich um einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag. Einzelne Bürgen sehen sich mit Forderungen von bis zu 85.000 Euro konfrontiert, die nun der Steuerzahler zu bezahlen hat.

Grund für die Hilfe sei, daß die Rechtslage vor dem Sommer 2016 unklar gewesen sei. So gehen Länder wie NRW, Hessen und Niedersachsen von einer Befristung bis zur Anerkennung als Asylberechtigter aus, nach Ansicht der Bundesregierung galt jedoch die Verpflichtung auch danach weiter. Den Asylinitiativen ist das nicht genug, sie fordern, daß auch Ansprüche der kommunalen Sozialämter an die Bürgen sowie Gerichts- und Anwaltskosten bezahlt werden.

4 Kommentare

  1. Theo Retisch sagt:

    Aber zahl mal die GEZ nicht, oder lade illegal Musik runter….

    Da kann man „die ganze Härte des Gesetzes“ kennenlernen. Was dann in Gang kommt dagegen geht ein Kinderschänder in „Rechtsurlaub“….

    Voraussetzung man ist nicht Kuturfremd (also Unwissend) und/oder die eigene Religion erlaubt es.

    Für alle Anderen gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

  2. Eidgenosse sagt:

    Wundert sich da wirklich noch jemand? Die kriminellen Blockparteien haben das US-„Rechtssystem“ schon längst übernommen und das lautet: legal, illegal, scheissegal.

  3. Belsazar sagt:

    Es ist fast unglaublich was sich um die sog. Flüchtlinge abspielt . Diese Nachricht scheint aber der Gipfel der Gesetzesverbiegungen zu sein. Wer sich gegenüber dem Staat (wenn’s einer ist) verpflichtet, eine Leistung zu erbringen und sich dann klammheimlich ins Fäustchen lachen kann, weil diese Leistung dann andere bezahlen, ist ein Betrüger. Das sieht der Staat genau so, zumindest wenn es um den normalen Steuerzahler geht. Nur in dieser speziellen Frage herrschen andere Regeln, die man mit Verdrehungen dem tumben Volk ums Maul schmiert und sich dabei grinsend die Hände reibt.

  4. Mike Hunter sagt:

    Das ist eine riesen Sauerei auf unser aller Kosten. Bitte alle eine Anzeige wegen Veruntreuung von Steuergeldern, Machtmissbrauch und Rechtsbruch stellen. Je mehr und an unterschiedlichen Orten desto besser!

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