Wohnungsknappheit auch in Südtirol: Wohnungsverkauf nur noch an Einheimische

4. Oktober 2018
Wohnungsknappheit auch in Südtirol: Wohnungsverkauf nur noch an Einheimische
National
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Foto: Symbolbild

Bozen. Die Südtiroler Landesregierung will den Wohnungsverkauf an Nicht-Einheimische beschränken, und zwar in all jenen Gemeinden, in denen es mehr als zehn Prozent Zweitwohnsitze gibt. Die Landesregierung erließ dafür eine Liste, in welchen Gemeinden und Fraktionen die Wohnungen zu 100 Prozent „konventioniert“ werden müssen, also nur von einheimischen Personen gekauft werden dürfen.

Als einheimisch gelten all jene Personen, die ihren Wohnsitz seit fünf Jahren in Südtirol haben oder ein Arbeitsverhältnis in Südtirol nachweisen können. Betroffen davon sind 25 Gemeinden und 26 Fraktionen. Diese Regelung soll bis zum 31. Dezember 2019 gelten. Ab dem 1. Jänner 2020 wird die Landesregierung die Gemeinden und Fraktionen neu festlegen, hieß es.

Als Grundlage für die Feststellung von Zweitwohnungen wurde die Tourismusabgabe laut Regionalgesetz herangezogen. Der Gemeindeverband hat dann eine Erhebung der Wohnungen nach Gemeinden und Fraktionen durchgeführt. Bei der Festlegung der Fraktionen wurden nur jene berücksichtigt, die eine Gesamtwohnungsanzahl von mindestens 50 Wohnungen aufwiesen.

Grundlage dafür ist ein Gesetz, das der Südtiroler Landtag am 8. Juni verabschiedet hatte. Der Gesetzgeber sah Handlungsbedarf, weil in einigen Landesteilen aufgrund der zunehmenden Knappheit an Baugrund der Wohnraum für die ansässige Bevölkerung kaum mehr erschwinglich ist. (mü)

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