Korrekte Mehrheit für „Rechtsstaatsverfahren“ gegen Ungarn? Juristischer Dienst des EU-Rates erklärt sich für unzuständig

18. September 2018
Korrekte Mehrheit für „Rechtsstaatsverfahren“ gegen Ungarn? Juristischer Dienst des EU-Rates erklärt sich für unzuständig
International
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Foto: Symbolbild

Brüssel. Der österreichische Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) bleibt mit seiner Forderung nach Überprüfung der Abstimmung im EU-Parlament zur Einleitung eines sogenannten „Rechtsstaatsverfahrens“ gegen Ungarn vorerst erfolglos. Der juristische Dienst des EU-Rates in Brüssel erklärte sich für nicht zuständig.

„Es gehört nicht zur Praxis des Rates, in Verfahren anderer Institutionen zu überprüfen, ob diese die Verfahrensregeln ihrer eigenen Handlungen eingehalten haben, wenn sie Angelegenheiten in den Rat einbringen“, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme des Rechtsdienstes des EU-Rates an die österreichische EU-Ratspräsidentschaft. Es stehe außer Frage, daß das Europaparlament das Recht habe, einen Vorschlag für ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages zu machen. Wie das Parlament dazu gekommen sei, sei nicht Sache des Rates.

Ungarn will die Entscheidung des Europaparlaments vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten, weil Enthaltungen bei der Abstimmung nicht mitgezählt wurden. Wäre dies der Fall gewesen, wäre die erforderliche Zweidrittelmehrheit verfehlt worden. Nötig war dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Auch die österreichische FPÖ zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des EU-Parlaments für ein Strafverfahren gegen Ungarn. (mü)

Ein Kommentar

  1. Paul Buchfeld sagt:

    Kurz und weitere ÖVP-Politiker sind Ungarn ja ebenfalls in den Rücken gefallen. Sebastian Kurz ist und bleibt ein Heuchler, vergleichbar mit Horst Seehofer.

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