Oberstes Gericht stoppt Ausweisungen: Schwarzafrikaner können in Israel bleiben

25. April 2018
Oberstes Gericht stoppt Ausweisungen: Schwarzafrikaner können in Israel bleiben
International
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Foto: Symbolbild

Tel Aviv. Offenbar ist auch Israel nicht allmächtig. Die Regierung in Tel Aviv sah sich jetzt gezwungen, ihre Pläne zur Abschiebung von rund 40.000 illegalen afrikanischen „Flüchtlingen“ auf Eis zu legen. Bei einer Sitzung des Höchsten Gerichts sollen Vertreter des Staates mitgeteilt haben, man werde keine neuen Abschiebebescheide an „Flüchtlinge“ verteilen. Bereits ausgegebene Bescheide seien annulliert, hieß es in den Medien. Man könne „Flüchtlinge“ nicht gegen ihren Willen in Drittländer abschieben.

Nach Medienberichten waren Verhandlungen Israels mit Uganda und Ruanda über eine Aufnahme der afrikanischen Asylsuchenden gescheitert. Israel hat die Schwarzafrikaner, von denen die meisten aus dem Sudan und Eritrea stammen, bisher als illegale Einwanderer eingestuft, Asylanträge wurden nur im Ausnahmefall gebilligt.

Für Schlagzeilen sorgten die israelischen Abschiebepläne zeitweise auch in Deutschland, weil sich Bundesaußenminister Maas (SPD) spontan namens der Bundesregierung bereit erklärte, die fraglichen Schwarzafrikaner in Deutschland aufzunehmen. (mü)

Ein Kommentar

  1. Bernd Sydow sagt:

    „Man könne „Flüchtlinge“ nicht gegen ihren Willen in Drittländer abschieben“, zitieren die Medien das israelische Höchstgericht. Nun, muß man ja auch nicht! Man muß nur dafür sorgen, daß die „Asylanten“ ohne Aufenthaltsrecht das Land, welches sie vorübergehend geduldet hat, freiwillig wieder verlassen

    Um deren Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise zu fördern, bedarf es allerdings einiger Maßnahmen. In Frage kämen meiner Einschätzung nach ggf. noch zu errichtende Lager in der Wüste im Süden Israels (Dort ließ einst König Salomon Kriegs- und andere Gefangene in seinen Kupferminen schuften). In dieser „schönen, abwechslungsreichen Landschaft“ und bei diesem gerade im Sommer „angenehmen Klima“ würde der Wille zur Ausreise sich sicherlich alsbald einstellen.

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