Abgelehnte Asylbewerber werden nicht abgeschoben – Berlin mit traurigem Spitzenplatz

6. März 2018
Abgelehnte Asylbewerber werden nicht abgeschoben – Berlin mit traurigem Spitzenplatz
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Aus einer Anfrage des Berliner FDP-Abgeordneten Marcel Luthe ergibt sich, daß mehr als 40.000 abgelehnte Asylbewerber Berlin verlassen müßten, aber trotzdem keinerlei Maßnahmen zum Vollzug unternommen werden. Von den 42.914 Asylanten sind 11.754 zum Stichtag 31. Dezember 2017 sogar vollziehbar ausreisepflichtig gewesen. Die Zahl der abgelehnten Asylbewerber erhöhte sich damit um 3.000 seit dem vergangenen April, die der vollziehbar Ausreisepflichtigen um 300.

Bundesweit sind unter den ausreisepflichtigen Ausländern immer mehr Afghanen, rund 14.592 sind ausreisepflichtig, was 1.770 mehr als im Jahr zuvor sind. Auch die Zahl der Duldungen von Afghanen im Bundesgebiet gehen zurück, nur mehr 71 Prozent verfügen über eine, ein Jahr zuvor waren es noch 82 Prozent. Mit 2.504 Personen leben in Nordrhein-Westfalen die meisten ausreisepflichtigen Afghanen, gefolgt von Bayern (2.457) und Baden-Württemberg (1.621).

4 Kommentare

  1. Emma sagt:

    Na so was, und wer regiert in BERLIN !?

    Das ist von der rotgrünen Multikulti-Landesregieung gewollt- KEINE Abschiebungen auch nicht von ILLEGALEN !

    Aber BERLIN ist kein Einzelfall, auch andere Landesregierungen schieben kaum ab !!!!

    Auch interessant:

    1.In Berlin leben über 40.000 abgelehnte Asylbewerber
    Auch die Zahl der ausreisepflichtigen Afghanen ist gestiegen.

    2.AfD-Anfrage
    Viele „Flüchtlinge“ kommen mit dem Flugzeug nach Deutschland

    Und das nach wie vor – Monat für Monat – aus Griechenland,Italien und der Türkei

  2. Bernd Sydow sagt:

    Es ist das alte Lied: Beschlossene Gesetze und ergangene Urteile sind sinnlos, wenn sie nicht konsequent durchgesetzt werden. In keinem Land der Welt außer Deutschland haben Asylbewerber die Möglichkeit, gegen einen ablehnenden Asylbescheid vor (Verwaltungs-)Gerichten zu klagen. Wenn aber die Verwaltungsrichter einen solchen Bescheid bestätigen, müßte der betreffende Asylant Deutschland eigentlich wieder verlassen, und zwar ohne Wenn und Aber.

    Daß Asylanten ohne Aufenthaltsberechtigung und mit eindeutiger Ausreiseverpflichtung weiterhin bei uns in Deutschland sind, ist ein Skandal erster Kategorie, der einmal mehr in aller Deutlichkeit zeigt, daß aus unserem angeblichen „Rechtsstaat“ – zu dem wie gesagt auch die Durchsetzung von Gesetzen und Urteilen gehört – längst ein „hypermoralisierender Ideologiestaat“ geworden ist!

    Für die Asylproblematik sind bekanntlich die Innenminister zuständig, als oberste Instanz der Bundesinnenminister. Und das wird künftig der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer sein, der letztes Jahr beim Thema „Flüchtlings“-Obergrenze – die Rede war von ca. 200.000 pro Jahr, das entspricht in etwa der Einwohnerzahl von Kassel – zunehmend „von einem Tiger zu einem Bettvorleger“ mutierte, je näher der Bundestagswahltermin rückte. Es bleibt somit abzuwarten, wie Seehofer sich bei der Lösung des Asylanten-Ausreiseproblems anstellen oder ob er selbiges erst gar nicht zur Kenntnis nehmen wird.

  3. NW Hannover sagt:

    Es werden billige Arbeitskräfte gesucht. Somit bleibt es wie es ist oder der Widerstand wird endlich größer.

  4. Lack sagt:

    Wenn wir die „Goldstücke“ einmal haben, werden wir sie doch nicht einfach wieder wegwerfen …

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