Österreichisches Verfassungsgericht winkt Homo-Ehe durch: FPÖ und Kardinal Schönborn äußern sich reserviert

9. Dezember 2017
Österreichisches Verfassungsgericht winkt Homo-Ehe durch: FPÖ und Kardinal Schönborn äußern sich reserviert
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Wien. Im benachbarten Österreich sorgt die Entscheidung des dortigen Verfassungsgerichtshofes (VfGH), die gleichgeschlechtliche Eheschließung künftig in der Alpenrepublik zuzulassen, nicht für ungeteilten Jubel. Nicht erfreut zeigen sich etwa die Freiheitlichen, die der ÖVP zugleich ein doppeltes Spiel vorwerfen. Die Entscheidung sei zwar anzunehmen, hieß es aus FPÖ-Kreisen, dennoch würde Ungleiches somit gleich behandelt werden.

FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl erklärte: „Jetzt ist genau das eingetreten, wovor wir bereits 2009 bei Beschluß der eingetragenen Partnerschaft gewarnt haben: Dieses Instrument wird der Türöffner in Richtung einer Entwicklung sein, an deren Ende mit der sogenannten Ehe für alle, vulgo ‚Homo-Ehe‘, Ungleiches gleich behandelt wird.“ Die politische Verantwortung dafür liege – neben der SPÖ – auch bei der ÖVP. „Ich bedaure, daß die ÖVP in dieser Frage nicht mit offenem Visier gekämpft hat, sondern ein doppeltes Spiel gespielt hat“, sagte Kickl Natürlich seien Urteile des VfGH anzuerkennen, was aber nicht bedeute, daß man nicht kritisch nachfragen dürfe, so Kickl.

Deutliche Kritik an der Entscheidung des VfGH kommt auch vom prominenten Kardinal Schönborn. Dieser erklärte, die Ehe sei „wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern. Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit.” Mit Blick auf den Verfassungsgerichtshof fügte der Kardinal hinzu: „Er tut damit der Gesellschaft keinen Dienst und schadet letzten Endes allen – auch denen, die er schützen möchte und die es auch zu schützen gilt.” (mü)

2 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Es wäre eine Riesenüberraschung gewesen, hätte der österreichische VfGH in der Frage der sogenannten „Homo-Ehe“ anders entschieden als das deutsche BVerfG. Denn Österreich ist, wie sich nun wiederholt gezeigt hat, leider nicht der traditionale Fels in der Brandung EU-europäischer Dekadenzgesellschaften. Die Aufweichung (Öffnung für Beliebigkeit) des Ehe-Begriffs ist Ausdruck eines grassierenden Nivellierungswahns, der nicht wenige EU-Länder moralisch kontaminiert hat.

    In diesem Zusammenhang spielt der Begriff Diskriminierung eine entscheidende Rolle: Die relativ kleine Minderheit der Homosexuellen fühlte sich „diskriminiert“, solange man ihr den Status der Ehe vorenthielt – bemerkenswerterweise wurde ihre Klage über „Diskriminierung“ um so lauter, je mehr die herrschende Politik ihren Forderungen entgegenkam. Und Diskriminierung – dazu zählt nach offizieller Lesart auch die Ablehnung anormaler Andersartigkeit – gilt in Deutschland wie in Österreich nun mal als „ganz böse“.

    Der Ehe-Begriff, dessen bisherige Definition in Stein gemeißelt schien, ist hier wie dort geradezu erodiert. Ob so eine Schleifung von ewigen Wahrheiten die Menschen in den betreffenden Ländern glücklicher macht? Ich habe da meine Zweifel.

  2. Belsazar sagt:

    Respekt vor dem Kardinal, in Deutschland hat sich da keiner getraut, soviel ich weiß.

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