Vizepräsident des Bundesverfassungs- gerichts: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu“

4. September 2017
Vizepräsident des Bundesverfassungs- gerichts: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu“
National
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Foto: Symbolbild

Frankfurt. Am 29. August 2017 führte die F.A.Z. ein Gesprächt mit dem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, und dem bayerischen Justizminister Winfried Bausback. Inhalte waren deren Ansichten über Staat, Religion und Einwanderung. Das hinter einer Bezahlschranke von der breiten Öffentlichkeit ferngehaltene Gespräch mit den hochrangigen Personen hat es in sich. Auf Seite 4 der Druckausgabe äußert Verfassungsricher Kirchhof wörtlich: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu. Die meisten Migranten suchen hier bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen. In Deutschland besteht dazu weniger ein Mangel an rechtlichen Regeln als ein Vollzugsdefizit.“

Warum dieser Passus in den etablierten Medien weitgehend verschwiegen und nicht verbreitet wird, dürfte mit den bevorstehenden Bundestagswahlen zusammenhängen. (sp)

 

4 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Diese Darlegung des Vizepräsidenten des BVerfG, Kirchhof, ist wahrlich nicht neu. Ein Satiriker würde sie wohl mit „Sie ist nur noch nicht von jedem Eskimo geäußert worden“ kommentieren. In der Tat liegt die Anerkennungsquote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Asylbewerbern – vornehmlich aus dem orientalischen und dem (schwarz)afrikanischen Kulturraum – im einstelligen mittleren Prozentbereich. Das ist ein Faktum! Die Frage ist, wie unsere etablierten, streng politisch korrekten Parteien damit umgehen. Auffallend – aber im Grunde nicht verwunderlich – ist, daß in Talkshows und öffentlichen Diskussionen AfD-Politiker – soweit sie überhaupt geladen wurden – die einzigen Talkteilnehmer sind, die dieses Faktum ansprechen. Die übrigen Politiker in der Runde ergehen sich beim Thema ‚Flüchtlinge‘ meistens in einer moralisierenden Phraseologie.

    Bereits vor etlichen Jahren erhellten rennomierte Wissenschaftler, woran das politische Deutschland krankt: „Es gibt hierzulande kein Erkenntnisproblem, sondern es gibt ein gravierendes Umsetzungsproblem“. Auf keinen Politikbereich trifft dieser Satz mehr zu als auf die derzeitige Asyl- und Flüchtlingspolitik. Von den über 200.000 Ausreisepflichtigen ist bislang nur ein kleiner Bruchteil entweder freiwillig ausgereist oder wurde abgeschoben.

    Zusammenfassend läßt sich konstatieren, daß geltende Gesetze von der etablierten Politik aus angeblich humanitären Gründen außer Kraft gesetzt wurden. Merkwürdig ist nur, daß die humanitätsbezogene Argumentationsweise nie bei den Belangen der autochthonen Bevölkerung, sondern stets nur bei den Erwartungen der meist kulturfremden Zuwanderer praktiziert wird.

  2. Weda Algund sagt:

    Es gibt ein Naturrecht jeder Gemeinschaft und jedes einzelnen Lebewesens auf Selbstverteidigung. Davon machen auch Tiere Gebrauch, etwa wenn ein Vogel zur Brutzeit einen Artgenossen nicht in sein Revier eindringen lässt, weil sonst beide nicht genug Nahrung für ihre Jungen fänden.

    Menschen haben sich zudem das „gesetzte“ (lateinisch: „positive“) oder geschriebene Recht geschaffen. Sogar in dessen Rahmen dürfen und müssen die Bürger zur Selbsthilfe schreiten, wenn etwa zum Schutz des Grundgesetzes gemäß seines Artikels 20/4 „andere Abhilfe nicht möglich ist“. Wo sogar Richter feststellen, dass irgendwer, auch die Regierung, grundgesetzwidrig agiert, müssen eben die Bürger selber, nach sorgfältiger ethischer und technischer Beratung, die Eindringlinge mit allen vertretbaren Mitteln vergraulen.

    Feigheit der Bürger, Eindringlinge selber zu vertreiben, scheint grundgesetzwidrig zu sein. Naturrechtswidrig ist solche Feigheit sicherlich. Naturrechtswidrig sind allerdings auch Ölraubkriege.

    • Bernd Sydow sagt:

      „Vergraulen“ ist gut. Habe allerdings den Eindruck, daß das eher umgekehrt der Fall ist. By the way: Sie meinen sicherlich statt „Feigheit der Bürger“ die „Freiheit der Bürger“.

  3. Pack sagt:

    Dann muß wohl ein Bundesverfassungsgerichtsurteil her …
    Aber auch das kann jeder Amtsrichter, wie in anderen Fällen, mißachten!

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