Bundespolizei: Im Jahr 2016 waren nur rund 1.000 „Flüchtlinge“ asylberechtigt

14. August 2017
Bundespolizei: Im Jahr 2016 waren nur rund 1.000 „Flüchtlinge“ asylberechtigt
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Was viele bereits seit dem Beginn der Asylkrise betonen, bestätigt nun auch die Bundespolizei: Die meisten Asylbewerber sind in Deutschland gar nicht asylberechtigt. Gerade einmal 905 Asylbewerber kamen im vergangenen Jahr über nicht-sichere Drittstaaten, bei rund 280.000 gestellten Asylanträgen. Für sie sei Deutschland „nicht zwingend zuständig“. Nach den Regeln des Dublin-Abkommens müßten sie normalerweise in dem Land Asyl beantragen, wo sie erstmals europäischen Boden betreten.

„Im Jahr 2016 wurden durch die Bundespolizei an deutschen Flughäfen insgesamt 903 Asylsuchende festgestellt, die nicht über einen sicheren Drittstaat beziehungsweise sicheren Herkunftsstaat nach Deutschland eingereist sind“, so die Behörde gegenüber der „Welt am Sonntag“.

Auch nach den Regeln des Grundgesetzes ist Deutschland eigentlich nicht aufnahmepflichtig. Dort heißt es: auf das Asylrecht kann sich nicht berufen, „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist“.

Festzuhalten ist: Deutschland hätte bei Einhaltung von Recht und Gesetz nur die Pflicht gehabt, rund 1.000 Asylsuchende im Jahr 2016 aufzunehmen. Die restlichen 279.000 Asylanten sind illegal eingereist, hätten somit kein Anrecht auf Asyl, Duldung oder Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland. Konsequenzenen der Politik: keine!

Der AfD-Bundesvorsitzend Jörg Meuthen erklärte dazu: „Die Zahlen der Bundespolizei belegen in erschreckendem Maße, wie dramatisch die Kanzlerin das Asylrecht und die europäischen Verträge mit Füßen tritt. Die Bundesregierung ist für fast 99 Prozent der Migranten in Deutschland nicht zuständig. Sie berufen sich fälschlicherweise auf das Asylrecht. Frau Merkel hat den deutschen Rechtsstaat schleichend ausgehebelt, denn sie glaubt anscheinend, mit ihrem ‚Wir schaffen das‘ mehr Sympathien in der Bevölkerung zu erheischen. Dabei mißachtet sie nicht nur Recht und Gesetz, sondern setzt auch den sozialen Frieden in Deutschland aufs Spiel. (tw/sp)

2 Kommentare

  1. Klark Fox sagt:

    Dann sollten wir die verantwortlichen Politiker auf Schadensersatzforderungen für zu unrecht rausgeschmissene Milliarden verklagen!
    Milliarden, für die Millionen Arbeitnehmer und Selbstständige jeden Tag morgens raus müssen, während die Jalousien der „Unberechtigten“ erst am Mittag hochgezogen werden.

  2. Bernd Sydow sagt:

    Wer in Deutschland gegen geltendes Recht verstößt und die Gesetzte mißachtet, wird bestraft. Die Strafen reichen von wenigen Euro bei zum Beispiel Falschparken bis zu langjährigen Haftstrafen bei Totschlag und Mord. Eine der wesentlichen Grundaussagen unseres Grundgesetzes lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Das unterscheidet (u.a.) einen demokratischen Rechtsstaat wie den unsrigen von einer totalitären Diktatur. Nicht zufällig trägt die Justitia eine Augenbinde, was bedeutet, daß für den Urteilsspruch es egal ist, ob der Gesetzesbrecher ein Normalbürger oder zum Beispiel ein hochrangiger Politiker ist.

    Bleiben wir bei der Politik. Kein Politiker kann für seine politischen Fehlentscheidungen gesetzlich belangt werden, solange er sich an die geltenden Gesetze hält – auch wenn der Schaden für Volk und Gesellschaft groß ist. Was aber ist, wenn er gegen selbige wissentlich verstößt und dadurch seinen Bürgern Schaden zufügt?

    Kanzlerin Merkel hat zweifelsohne gegen Artikel 16a(2) verstoßen, indem sie den über den Landweg (sichere Drittstaaten) nach Deutschland gekommenen „Flüchtlings“massen die Asylantragsstellung ermöglicht hat. Sie hat sich damit strafbar gemacht (ungeachtet des großen Schadens für Deutschland)! Aber es gibt auch den juristischen Grundsatz: „Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter“. Also, wer klagt die CDU-Kanzlerin A. Merkel an?

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