Prag verweigert sich „Flüchtlings“-Aufnahme: „Unsere Vision ist nicht, daß Flüchtlinge kommen“

22. Mai 2017
Prag verweigert sich „Flüchtlings“-Aufnahme: „Unsere Vision ist nicht, daß Flüchtlinge kommen“
International
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Foto: Symbolbild

Brüssel. Wie Ungarn zeigt sich auch die Tschechische Republik von möglichen EU-Sanktionen wegen einer Verweigerung gegenüber der Brüsseler Umverteilungspolitik unbeeindruckt. Jetzt erklärte der tschechische Innenminister Milan Chovanec vor Beginn des EU-Innenrats in Brüssel unumwunden: „Unsere Vision ist schlicht und einfach nicht, daß Flüchtlinge nach Tschechien kommen, und das vor allem aus Sicherheitsgründen.“

In Prag macht man sich keine Illusionen und rechnet inzwischen offen mit einer Strafzahlung bis zu Dutzenden Millionen Euro für den Fall, daß die Tschechische Republik eine etwaige Klage der EU-Kommission vor dem EU-Gerichtshof verlieren sollte. „Dieses System der verpflichtenden Quoten funktioniert nicht, und es wird nicht funktionieren”, sagte Chovanec. Er forderte eine Hinwendung zum Konzept der sogenannten „effektiven Solidarität”, nach dem einzelne Länder sich anderweitig engagieren können.

Er kritisierte zudem, daß sein Land an den Pranger gestellt wird. „Wir spielen ein Spiel darum, wer 20 Menschen aufnimmt und wer 12 – derjenige, der 20 aufnimmt, ist der Gute, und derjenige, der (wie Tschechien) 12 aufnimmt, der Böse”, bemängelte Chovanec. Er werde weiter auf gründlichen Sicherheitschecks aller Umsiedlungskandidaten bestehen.

Die Tschechische Republik hat seit August keine „Flüchtlinge“ mehr aus dem EU-Umverteilungsprogramm aufgenommen. Statistisch müßte das Land 1600 der 120.000 „Flüchtlinge“ aufnehmen, wenn es nach der offiziellen Quotenregelung ginge. Die EU-Kommission will im Juni über den Umgang mit Staaten entscheiden, die sich nicht an der Verteilung von „Flüchtlingen“ in Europa beteiligen. Ungarn, Polen und der Tschechischen Republik könnte sie dann Vertragsverletzungsverfahren in Aussicht stellen, die zu Strafzahlungen führen können. (mü)

3 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Seit der Weiterentwicklung der EG zur EU steht eine Frage im Raum, die meines Erachtens von der EU bis heute nicht beantwortet wurde: Was ist, wenn ein Mitgliedsstaat eine Anweisung der EU-Kommission (wie beispielsweise die Quotenregelung für „Flüchtlinge“) für sein Volk und Land ganz klar als schädlich bewertet? Muß er selbige dann trotzdem umsetzen, nicht zuletzt um einer behaupteten Solidaritätspflicht zwischen den Mitgliedern zu genügen? (Großbritannien hat diese Frage zumindest für sich beantwortet).

    Folgte er entgegen seiner Erkenntnis und gegen sein Gewissen dieser EU-Anweisung, wäre das im Grunde genommen Verrat an seinen Bürgerinnen und Bürgern. Und sollte die EU-Kommission, statt dessen Gewissensentscheidung zu respektieren, Sanktionen gegen ihn verhängen, so gibt es doch nur eine schlüssige Antwort von dessen patriotischer Führung: Raus aus dieser EU! zu

  2. Austreten aus der EU, Tschechen haben ja eh Ihre eigene Währung, und das schnelle Wachstum nach EU Vorgaben, ist ein riesen großer Schwindel.

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