Entschädigung für vertriebene Ungarn: Budapest will nicht „auf die EU warten“

16. April 2016

Budapest. Ungarn verfolgt nicht nur eine bemerkenswerte „Flüchtlings“- und Zuwanderungspolitik, sondern setzt auch geschichtspolitisch immer wieder Akzente. Jetzt geht es um Entschädigungen für Heimatvertriebene, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieg Repressalien der kommunistischen Machthaber ausgesetzt waren.

Die Budapester Regierung will jetzt die Entschädigung für ungarische Staatsangehörige, die nach 1945 nach dem Prinzip der „Kollektivschuld“ aus dem Süden der damaligen Tschechoslowakei vertrieben wurden, wieder auf die Tagesordnung setzen. Das teilte der Staatssekretär im ungarischen Justizministerium Pál Völner kürzlich mit.

Dem Staatssekretär zufolge will Budapest jetzt eine nationale Entschädigungsregelung auf den Weg bringen. Es habe „keinen Sinn zu warten, bis die Europäische Union eine Regelung für dieses Problem schaffe“. Konkret geht es um ungarische Staatsangehörige, die nach dem Zweiten Weltkrieg gezwungen worden waren, ihre Heimat zu verlassen, die vor dem Zweiten Weltkrieg zu Ungarn gehört hatte.

Zwischen Mai und Oktober 1945 waren etwa 170.000 Ungarn und Volksdeutsche, die die kommunistische Prager Regierung für die Teilung der Tschechoslowakei im 1938 verantwortlich machte, enteignet und vertrieben worden. Das Budapester Parlament hatte 2012 bereits den 12. April zum Gedenktag an die Vertriebenen aus Ungarn erklärt und insbesondere die Volksdeutschen offiziell um Verzeihung gebeten. (mü)

 

Bildquelle: Wikimedia/European_People´s_Party/CC_BY_2.0

Ein Kommentar

  1. Back sagt:

    Damals war die „Volksbereinigung“ in. Natürlich im Interesse des Friedens …
    Heute gilt wieder das Gegenteil, auch im Interesse des Friedens …
    Oder ist auch hier die zentrale Frage, wem nützt es?

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.