Reform des Mord-Paragraphen: Auch „falsche“ Gesinnungen sind künftig „niedrige Beweggründe“

29. März 2016
Reform des Mord-Paragraphen: Auch „falsche“ Gesinnungen sind künftig „niedrige Beweggründe“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der immer wieder mit umstrittenen Initiativen und einer kontinuierlichen Verschärfung des Gesinnungsstrafrechts in Deutschland von sich reden macht, sorgt erneut für Gesprächsstoff. Jetzt möchte Maas, daß Mörder in Deutschland nicht mehr zwingend mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den Maas´ Ministerium jetzt vorlegen will.

Geht es nach Maas, soll die Haftstrafe für Morde auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden können, wenn der Täter „aus Verzweiflung” handelte, um „sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage” zu befreien, durch eine „schwere Beleidigung” oder „Mißhandlung zum Zorn gereizt” wurde oder von einer „vergleichbar heftigen Gemütsbewegung” betroffen war.

Zugleich will Maas das bisher übliche Tätermotiv der „Heimtücke” abschaffen: künftig gelten alle Tötungen als Mord, bei denen der Täter die „Wehrlosigkeit” des Opfers „ausnutzt”. Auch präzisiert der Minister das Mordmerkmal der „niedrigen Beweggründe” (die künftig verunklarend nur noch als „besonders verwerfliche Beweggründe” bezeichnet werden sollen). In der neuen Fassung des Gesetzestextes fallen darunter auch bestimmte unerwünschte Gesinnungen, nämlich „rassistische“ und „fremdenfeindliche“ Angriffe.

Dem SPD-Justizminister ist es bei seiner „Reform“ des Mordparagraphen ein besonderes Anliegen, auch Reste der sogenannten „Tätertypenlehre” der NS-Zeit aus dem Gesetzestext zu tilgen. Kritiker wenden ein, daß Maas damit über das Ziel hinausschießt. So merkt etwa der bayerische Justizminister Bausback an: „Der Entwurf bestätigt leider genau das, wovor ich immer gewarnt habe, nämlich daß bei einer – im Grunde überflüssigen – Reform die absolute Strafdrohung `lebenslang` für Mord zur Disposition gestellt wird.” Dies widerspreche der im Grundgesetz verankerten „überragenden Bedeutung des Lebens”. Vor dem Hintergrund der „aktuellen terroristischen Akte” sei die Reform „das völlig falsche Signal”. (mü)

7 Kommentare

  1. Gullinborsti sagt:

    Ich fürchte, der Kerl hat AIDS oder was sonst die Birne aufweicht.

  2. Joseph sagt:

    Und wie sieht es denn aus mit Oikophoben? Also sprich Antideutschen bzw ANTIFA….Herr Justizministerdarsteller.

  3. Dr. W. Schauerte sagt:

    Deutschland denk ich an Dich in der Nacht bin ich um den Schlaf gebracht.
    Gesinnungsschnüffelei wie in der DDR oder bei den Nazis; typisches Verhalten für linke Diktaturen und Salonbolschewisten.
    Wo soll das hinführen? Alle in den Knast!

  4. Ich bin nur ein Deutscher sagt:

    Darf man vermuten, dass Maas mit seinem Gesetzesvorhaben den sogenannten islamischen „Ehrenmord“ im Sinn hat, den er damit wohl mehr oder weniger straffrei stellen möchte?

    • Zappa sagt:

      Um was soll es denn sonst gehen? Entlastung der Polizei und Gefängnisse, wenn fremde Kulturen ihre Gepflogenheiten im Inland nicht ablegen wollen.
      Das verstärkt weiterhin die Verunsicherung unter den Bürgern, schürt Ängste und führt schrittweise in Destabilisierung und Chaos.
      Und bevor überhaupt jemand wagt, zu widersprechen, schwingt Maas prophylaktisch mit der Nazi-Keule. Die alte Gesetzgebung ist ja NS-Zeit, da muss man ja geradezu nach Reformen schreien.

  5. Der Rechner sagt:

    „durch eine „schwere Beleidigung” oder „Mißhandlung zum Zorn gereizt” wurde oder von einer „vergleichbar heftigen Gemütsbewegung” betroffen war.“

    Darf der von Tauber als „Arschloch“ titulierte ersteren dann für 5 Jahre Knast umbringen?

    Ein lohnendes Geschäft – zum Zorn gereizt oder von einer vergleichbaren heftigen Gemütsbewegung betroffen sind viele.

    „sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage zu befreien“ würde immerhin die Tötung aller Mitglieder der Bundesregierung zum Sonderpreis von 5 Jahren ermöglichen.

    So hätte auch diese „Reform“ ihr guten Seiten.

    Wer derartig subjektive und beliebig behauptbare „Tatbestände“ zum Maßstab für Rechtsprechung machen will hat wirklich nicht mehr alle Tassen im Schrank.

    Maas und Konsorten sollten sehr vorsichtig bei ihrer „Reform“ zu Werke gehen. Wäre nicht das erste Mal, daß die Revolution ihre Kinder gefressen hätte.

  6. Zack sagt:

    Da weiß man doch, was in der Zukunft auf uns zukommen soll …
    Dazu die Warnungen der Frau Özoguz!
    Damit die Knäste in Zukunft nicht überlaufen eine kurze Aufenthaltsdauer …
    Begünstigte werden sowieso nicht verurteilt, so meine Erfahrung!

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