Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkgebühren sind verfassungsgemäß

18. März 2016
Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkgebühren sind verfassungsgemäß
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Leipzig. Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Dies urteilte heute das Bundesverwaltungsgericht und wies damit die Klage von Privatpersonen gegen die Zwangsgebühr ab. Auch ohne Radio- und Fernsehbesitz muß die 2013 eingeführte Haushaltsabgabe entrichtet werden.

In der früheren Rundfunkgebührenordnung waren Privatpersonen von der monatlichen Abgabe befreit, wenn sie nachweisen konnten, daß sie keinen Fernseher oder Radio besaßen. Nun wird monatlich pro Haushalt ein Pauschalbetrag von 17,50 Euro erhoben. Die Kläger argumentierten, dies würde faktisch eine Steuer darstellen, für deren Erhebung keine rechtliche Grundlage vorhanden sei.

Die Argumentation der Richter verwies darauf, daß in Deutschland eine fast 100prozentige Abdeckung mit TV-fähigen Geräten vorliege, denn über Computer, Smartphone und andere Geräte sei der Empfang von Radio und/oder Fernsehen möglich. Somit dürfe auch pauschal der monatliche Rundfunkbeitrag erhoben werden. (sp)

9 Kommentare

  1. besseranonym sagt:

    Habe mir bei eBay tolle Aufkleber bestellt. Text: Ich schaue keine Propaganda“ Abgebildet sind dabei die Symbole von ARD und ZDF.

  2. Sigmund Ahlbrand sagt:

    Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkgebühren sind verfassungsgemäß
    Matthaeus 7:1
    1Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet. 2Denn mit welcherlei Gericht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welcherlei Maß ihr messet, wird euch gemessen werden.…

  3. Olli sagt:

    Ohne Rundfunkgebühren wären viele Zehntausende auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbare Geisteswissenschaftler (u.a.) arbeitslos.

    Ohne MPU wären viele tausend schwer vermittelbare Psychologen in staatlichen Stellen arbeitslos.

    Und es gibt noch viele weitere Beispiele. Brauchen wir so viel Rechtspersonal in Deutschland?

    Am unteren Ende die Leute in der Wertschöpfungskette, die diesen Unsinn bezahlen dürfen, mit Steuern, Abgaben, Gebühren, „Anwohnerparkausweisen“ und dergleichen.

    De facto-Kopfsteuern ohne Ende der Nettostaatsprofiteure. Aber es gibt Hoffnung: Das System der Überschuldung steht kurz vor der Kippe, nach dem Nullzinsbeschluss der EZB ist Ende im Gelände und das Pulver verschossen.

  4. Der Rechner sagt:

    Wenn der Zwangsbeitrag verfassungsgemäß wäre, dann wäre die „Verfassung“ Unrecht.

    Ein weiteres Gefälligkeitsurteil der roten Roben für das System.

  5. Dr. W. Schauerte sagt:

    Sich als Asylant registrieren lassen oder Hartzer, dann hat er auch die Glotze frei.

  6. Cerberus sagt:

    Frage: Wieviel haben die Richter für dieses urteil erhalten?

  7. Tommi sagt:

    Das Ergebnis dieses „Verfahrens“ stand doch schon vorher fest!…Die staatliche Lügenmaschinerie braucht doch diese Millionengelder dringend, um ihre Gehirnwäsche und Volksverdummung noch perfekter inszenieren zu können. Und wir „dürfen“ weiterhin die zwangsweise von uns allen alimentierten Lügengeschichten und die Gesichter derer, die sie verbreiten, hören und sehen- eine Frechheit!

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