Ausländer- und Asylkriminalität: 200 Strafanzeigen und noch immer auf freiem Fuß

25. Februar 2016
Ausländer- und Asylkriminalität: 200 Strafanzeigen und noch immer auf freiem Fuß
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Fulda. Ein 22jähriger Asylant aus Eritrea wurde in einem ICE von Frankfurt nach Kassel beim Onanieren erwischt. Bei Erstattung der Strafanzeige wurde festgestellt, daß er bereits wegen über 200 Strafanzeigen aktenkundig ist: doch die zuständige Staatsanwaltschaft ließ ihn erneut auf freien Fuß setzen.

Bei der Überprüfung der Identität hatten Bundespolizisten festgestellt, „daß der Mann bereits 189 Strafanzeigen wegen Erschleichen von Leistungen und über 40 Diebstähle auf seinem Straftatenkonto hat. Hinzu kommen weitere Taten wie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung“, so die Bundespolizeiinspektion Kassel.

Zwar leitete die Staatsanwaltschaft ein weiteres Strafverfahren wegen exhibitionistischer Handlungen und Schwarzfahrens ein, doch nach Abschluß der Identitätsüberprüfung wurde er in die Freiheit entlassen – vermutlich bis zum nächsten „Einzelfall“. (sp)

6 Kommentare

  1. Herrmann sagt:

    DEUTSCHE – AUFWACHEN UND SICH WEHREN; JETZT!!!

  2. Cerberus sagt:

    Welchen Namen hat dieser „Richter“?

  3. Der Rechner sagt:

    Vom Landgericht Sheffield sind die Gebrüder Hussain wegen sexuellen Mißbrauchs minderjährigen Mädchen in Rotherham (Yorkshire/England ) zu Freiheitsstrafen zwischen 19 und 35 Jahren verurteilt worden.

    https://www.bbc.co.uk/news/uk-england-35670538

  4. Der Rechner sagt:

    Epidemisches Justizversagen.

    Ich muß wieder auf meine Forderung zukommen, alle Richter und Staatsanwälte vor Einstellung einem obligatorischen Intelligenztest zu unterziehen. Bei Resultaten von unter 100 ist von der Einstellung unbedingt abzusehen.

    Bereits im Dienst befindliche Richter oder Staatsanwälte sind alle 5 Jahre auf ihren IQ zu untersuchen und bei unterduchschnittlichem (<100) Ergebnis in den einfachen Justizdienst zu versetzen.

    Ebenso sollte das für alle Kandidaten für Bundes- oder Landtage gelten. Das Resultat muß auf dem Wahlschein vermerkt werden, damit sich der Wähler ein objektives Bild von dem Kandidaten machen kann.

    So würde uns so manches schlechte Gesetz erspart bleiben, und so manche richterliche Fehlentscheidung mit grauenvollen Folgen.

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