Teure Massenzuwanderung: Klageflut überfordert die Gerichte

3. Februar 2016
Teure Massenzuwanderung: Klageflut überfordert die Gerichte
National
5
Foto: Symbolbild

Düsseldorf. Die Massenzuwanderung bedeutet für die bundesdeutsche Aufnahmegesellschaft keine „Bereicherung“, wie Medien und Politiker behaupten, sondern fast durchgängig eine handfeste Belastung. Davon können zum Beispiel die Gerichte ein Lied singen.

Weil immer mehr Asylbewerber gegen gegen Ablehnung und Ausweisung klagen, stöhnen die Gerichte vielerorts bereits unter den nicht enden wollenden Asylklagen. Dazu gibt es jetzt aktuelle Zahlen aus Nordrhein-Westfalen und Ostwestfalen-Lippe.

Wie das nordrhein-westfälische Justizministerium mitteilt, haben im Jahr 2015 insgesamt 21.219 Migranten gegen abgelehnte Asylanträge geklagt. Zum Vergleich: 2014 waren es 15.535, im Jahr 2013 noch 10.144 Klagen. Allein in Ostwestfalen-Lippe gingen beim zuständigen Verwaltungsgericht in Minden im vergangenen Jahr 50 Prozent mehr Asylklagen ein als 2014 (hier waren es 2015 insgesamt 2.257 Klagen. 2014 hatten 1.492 Menschen geklagt). Für die Verwaltungsgerichte bedeutet die Klageflut eine immer schwerer zu stemmende Last.

Laut Gerichtssprechers Hans-Jörg Korte gibt es in keinem anderen Bereich ähnlich hohe Steigerungen. „Alle Richter beschäftigen sich mit Asylklagen“, zitiert ihn die „Neuen Westfälische“.

Klagen gegen die Abschiebung haben normalerweise wenig Erfolgschancen, wenn die Kläger aus sicheren Herkunftsstaaten kommen. Aber: „Erfolg mit ihren Klagen haben Asylbewerber in der Regel, wenn sie krank sind oder in ihrer Heimat verfolgt werden“, sagt Gerichtssprecher Korte. Und die Erfolgsaussichten steigen, wenn notwendige lebenserhaltende medizinische Behandlungen im Herkunftsland nicht möglich oder für den Antragsteller nicht zugänglich sind oder wenn der Asylbewerber in seiner Heimat zu einer verfolgten Minderheit gehört.

Wird eine Klage abgelehnt, gelten die Kläger „als vollziehbar ausreisepflichtig und sind nur noch geduldet“, so Korte. Wenn sie dann jedoch nicht von selbst ausreisen, obliegt es dann wieder den Kommunen, die Abschiebung zu vollziehen und die Abschiebekandidaten zur Rückkehr in ihr Heimatland zu zwingen. Das ist eine andere Geschichte, die für die Behörden nicht weniger aufreibend ist als die wachsende Klageflut an den Gerichten. (mü)

5 Kommentare

  1. ole sagt:

    …stöhnen die Gerichte…
    Ach Herr Richter, ein Tag Arbeit und da stöhnen sie? 14.000, ein Klacks: abgelehnt, abgelehnt, abgelehnt, abgelehnt,…. Das geht im Sekundentakt!
    Wo ist das Problem?

  2. Deutscher Michel sagt:

    Wo bleibt der Nationale Widerstand, auch von Euch? Jeder muss selbst aktiv werden im Rahmen seiner Möglichkeiten. Informiert Nachbarn, geht auf Demos, verteilt Infomaterial, sprecht mit Ordungsbehörden usw. usw. Seid kreativ!!!

    “Wenn nicht DU wer dann? Wenn nicht jetzt wann dann?” Klagt nicht, kämpft also.

    • Deutscher Patriot sagt:

      Wo bleibt denn Ihr Widerstand? Aber das fragte ich Sie ja schon an anderer Stelle, hier bei Zuerst! Denn Sie haben Ihren ein mal vorbereiteten „Block“ hier mehrfach platziert. Sehr geistreich. 🙂

  3. Pack sagt:

    Einem deutschen Freiwild kann man schon ‚mal die Grundrechte verweigern, so wie das bei uns jahrelang passiert ist. Zu Anzeigen wegen Straftaten eines Migrationshintergrundes kann man trotz eindeutiger Beweise „keinen Täter ermitteln“ oder es wird gleich garnicht geantwortet …
    Einbrüche, Mordversuch, Morddrohung, Erpressung, Falschaussagen an Eides Statt u.s.w. bleiben unbeachtet! Freiwild hat eben keine Rechte … !
    Aber Bevorzugte muß man schon anders behandeln. Das macht Arbeit …
    Das alles kann aber nur genau so gewollt sein! Sonst könnte man es ja abstellen …
    Viele Asylanten, viele Beschwerden …!
    Bei dieser Beratung!

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.