Ausländerkriminalität: Haftstrafe für afghanischen Mörder

11. Dezember 2015
Ausländerkriminalität: Haftstrafe für afghanischen Mörder
National
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Foto: Symbolbild

Hamburg. Das Landgericht Hamburg hat einen 18jährigen Afghanen wegen Mordes verurteilt. Das Urteil lautet fünf Jahre und drei Monate Haft. Die Verurteilung erfolgte nach Jugendstrafrecht.

Der Afghane, der als sogenannter „unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling“ nach Deutschland gekommen war, hatte im April einen gleichaltrigen Landsmann, ebenfalls ein „Flüchtling“, erstochen. Die Tat ereignete sich in einer Schule, wo gerade ein Deutschkurs für Asylbewerber stattfand. Die anderen Anwesenden des Kurses flüchteten aus dem Raum. Laut „Spiegel Online“ soll das Tatmotiv ein Streit um ein Mädchen gewesen sein. Wie der NDR berichtet, stach der Afghane 14mal auf sein Opfer ein, auch als dieses bereits am Boden lag. (ag)

 

Bildquelle: flickr/blu-news

3 Kommentare

  1. Lucki sagt:

    Gemordet wie ein Erwachsener, verschont aber mithilfe des idiotischen Jugendstrafrechts. Aber wählen dürfen solche Typen.

  2. Shadoow_Ninja sagt:

    Aber laut Merkel-Regierung brauchen wir ja solche Leute hier „da sie unser Land nur bereichern können“.

  3. Islamwarner sagt:

    Ich wollte mich erst über das Strafmaß von 5 Jahren und 3 Monaten empören, habe dann aber gelesen, dass er einen Landsmann erstochen hat…

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