Ausländerkriminalität: Haftstrafen für Vergewaltiger

4. Dezember 2015
Ausländerkriminalität: Haftstrafen für Vergewaltiger
National
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Foto: Symbolbild

Tübingen. Im Prozeß um die Vergewaltigung einer 24jährigen wurden die vier Täter mit Migrationshintergrund zu Haftstrafen zwischen sechs und sieben Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die vier Männer zwischen 19 und 23 Jahren die Frau Ende März gemeinsam vergewaltigten. 

Der Fall hatte in der Universitätsstadt für großes Aufsehen gesorgt. Während einer Party hatten die Verurteilten die Frau auf einen dunklen Schulhof gelockt. Dort missbrauchten und vergewaltigten sie ihr Opfer. Vor Gericht stritten sie die Tat ab oder behaupteten, die Handlungen seien einvernehmlich gewesen. Das Opfer wurde durch den Vorfall so stark traumatisiert, daß es zeitweise in stationärer Behandlung war.

Die Täter wohnten zum Tatzeitpunkt alle bei ihren Eltern in der Region Tübingen. Die Stadt leide darunter, daß „sozial benachteiligte Jugendliche aus den Umlandgemeinden auf der Schwäbischen Alb am Wochenende gern zum Feiern in die Universitätsstadt kommen“, schreibt die „F.A.Z.“. (ag)

 

Ein Kommentar

  1. Der Rechner sagt:

    Die Höchststrafe beträgt 15 Jahre.

    Welches die mildernden Umstände waren, die das Gericht auf weniger als die Hälfte kommen ließ, geht aus dem Bericht leider nicht hervor.

    Keine Vorstrafen?

    Migrantenbonus?

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