Berlin. Wie der Presserat nun entschieden hat, verstößt der sogenannte „Bild“-Pranger nicht gegen den Pressekodex. Im Oktober hatte die Zeitung Facebook-Einträge mit Foto und Namen der Nutzer veröffentlicht, in denen sich diese gegen Asylanten äußerten.
Neben Gewaltaufrufen wurden auch Aussagen wie „Wenn einem Muslim in seinem Gastland etwas nicht gefällt, kann er ja wieder gehen“ veröffentlicht. Doch laut Presserat sei in allen Fällen des „Bild“-Prangers die volle Namensnennung legitim gewesen. Denn da es sich „erkennbar um politische Äußerungen der User in öffentlich einsehbaren Foren“ gehandelt habe, bestehe ein „öffentliches Interesse, das die Persönlichkeitsrechte überlagert“, heißt es in der Erklärung weiter. Wie andere Medien berichteten, hatte es wegen der Veröffentlichung der Namen und Bilder Beschwerden gegeben. (ag)
Ist der Ruf erst ruiniert…
Nun ja, im Grunde müssen bzw sollten wir uns auch nicht mehr verstecken. Das haben wir doch lange genug getan. Daß Vereinzelte verbal ungünstig aus der Reihe tanzen, ist wohl nicht vermeidbar. Aber auch diese Deutschen gehören zu uns und wir haben und um sie zu kümmern, anstatt sie ausrotten zu wollen.
Der sog. Pressecodex schützt erklärtermaßen nur Minderheiten, nicht aber die Mehrheit; somit ist der Pressecodex mit Vorsatz antideutschrassistisch angelegt, zumindest solange, als echte Deutsche im BRD-System die Mehrheit darstellen.
Der Pressecodex ist für das Recht der Völker blind.
In der Bildzeitung in München hat es heute erneut eine Hetze gegeben, u.z. gegen einen angeblichen „Neonazi“, der beruflich am Schalter einer Bank arbeite. Hetze gegen Menschen gehört zum Programm der westtotalitären Bildzeitung, unabhängig von der Denkweise der Opfer. Das Attentat auf Rudi Dutschke verübte eine von der Bildzeitung aufgehetzte Person. Die Bildzeitung ist eine Gefahr für die sittliche Ordnung und sollte bekämpft und boykottiert werden.
Ein Individuum ist immer eine Minderheit.
Die Ansicht des Presserats muß man nicht teilen.
Daß jemand wegen öffentlicher politischer Äußerungen sein Recht auf Privatsphäre verliert, ist eher der Neigung des Presserats zu den Geschäftsinteressen des Springer Verlags zuzuschreiben als irgendeiner Form von Rechtsgüterabwägung.
Ich empfehle Betroffenen dringend den Rechtsweg solange beim Springer Verlag noch ‚was zu holen ist.
Es werden sich sicher Anwälte finden lassen, die gegen Ertragsbeteiligung den Betroffenen das Prozeßrisiko abnehmen.
Die Chancen sollten recht gut stehen.