NSU-Prozeß: Angeklagte Zschäpe beruft fünften Verteidiger

11. November 2015
NSU-Prozeß: Angeklagte Zschäpe beruft fünften Verteidiger
National
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Foto: Symbolbild

München. Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im Prozeß um die dem sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) zur Last gelegten Verbrechensserie, hat einen weiteren Anwalt berufen. Mit dem Strafrechtler Hermann Borchert sind nun insgesamt fünf Juristen mit ihrer Verteidigung betraut. Borchert ist der einzige Wahlverteidiger; die anderen sind Pflichtverteidiger.

Borchert, der Zschäpe bereits mehrmals im Gefängnis besucht hatte, ist zugleich Inhaber der Münchner Kanzlei, in der auch Mathias Grasel arbeitet, der ihr vierter Verteidiger ist. Grasel nimmt seit Juli dieses Jahres an dem Prozeß teil, der im Mai 2013 begann. Borchert selbt will nur „an bestimmten Tagen im Prozeß auftreten“.

Das Verhältnis zwischen Beate Zschäpe und ihren drei anderen Pflichtverteidigern Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl ist seit längerer Zeit belastet. Die drei hatten der Angeklagten immer zum Schweigen vor Gericht geraten. Grasel hingegen sorgte in dieser Woche für eine Überraschung, als er eine Aussage seiner Mandantin ankündigte, deren Termin jedoch noch nicht feststeht.

Da Sturm, Heer und Stahl davon erst aus den Medien erfahren hatten, baten sie nun erneut – wie schon im Juli – um ihre Entlassung aus dem Verfahren. Bereits im Sommer hatte Zschäpe die drei wegen Verletzung der anwaltlichen Schweigepflicht angezeigt.

Beate Zschäpe gilt als einzig überlebendes Mitglied des NSU. Ihre angeblichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt waren Anfang November 2011 tot in einem Wohnmobil in Eisenach gefunden worden. Im laufenden Prozeß tauchten und tauchen immer wieder neue Ungereimtheiten auf, auch warf der Tod einiger wichtiger Zeugen bis heute ungeklärte Fragen auf. Insbesondere die Rolle der Behörden ist mitunter undurchsichtig. So ist noch nicht geklärt worden, warum das Wohnmobil mit den Leichen von Mundlos und Böhnhardt vor der Beendigung der Spurensicherung abtransportiert wurde, und dann zwei Wochen lang unbewacht auf einem Firmengelände stand. Ebenfalls ungeklärt ist, wer die elf Anrufe tätigte, die an dem Tag bei Zschäpe eingingen, als angeblich sie die Wohnung in Brand setzte, die sie mit Mundlos und Böhnhard bewohnt hatte. Als gesichert gilt nur, daß die Anrufe aus dem sächsischen Innenministerium kamen.

Das Verfahren soll am kommenden Dienstag fortgesetzt werden. (ag/sp)

6 Kommentare

  1. […] zweifelt der CDU-Politiker daran, daß die NSU-Mitglieder, darunter als dritte Person Beate Zschäpe, die derzeit deswegen in München als Hauptangeklagte vor Gericht steht, die Taten ohne Hilfe ausgeführt haben. “Die Verteilung über verschiedene Bundesländer, […]

  2. Der Rechner sagt:

    Beate Zschäpe gilt als einzig überlebendes Mitglied des NSU?

    Ach wirklich?

    Hatte sie einen Mitgliedsausweis?

    Wurde sie auf einer Mitgliederliste geführt?

    Hat sie ihren Mitgliedsbeitrag regelmäßig entrichtet?

    Die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ist ebenso wie diese Vereinigung selber in vielen Fällen – und auch in diesem – eine juristische Fiktion.

    Und Journalisten sollten sich auf derartige fiktive Sachverhalte nicht so beziehen, als ob es sich um weltliche Sachverhalte handeln würde.

    Ob es eine kriminelle Vereingung „NSU“ im Sinne des Gesetzes gab, ob Beate Zschäpe ein Mitglied derselben war, und welche Verantwortung sie gegebenenfalls für dieser fiktiven Vereinigung zur Last gelegten Taten hatte, ist der Gegenstand dieses Verfahrens.

    Eine offensichtlich nicht so einfach zu entscheidende Frage, was wenigsten teilweise die Dauer des Verfahrens erklärt.

  3. Oha, Madame beruft Verteidiger. Und dann schon den Fünften! Gehts noch in unserem Land? Wer zahlt diesen Schwachsinn eigentlich? Frau Zschäpe aus ihrern Einkünften im Knast aus dem Streichhölzer sortieren? Oder etwas der Steuerzahler? Setzt diesem Treiben mal ein Ende und zwar schnell!

    • Der Rechner sagt:

      Sie können nicht Beate Zschäpe dafür verantwortlich machen, daß das Gericht nicht ihrem Antrag folgt die Pflichtverteidiger Sturm, Heer und Stahl aus ihren Mandaten zu entlassen.

      Ginge es nach Beate Zschäpe, dann hätte sie zwei Verteidger und nicht fünf.

    • Fahneneid sagt:

      Leute wie du sagen doch sonst immer, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Tja, wir leben halt in einem Rechtsstaat!

    • Bert Stein sagt:

      Da haben noch ganz andere ein Recht auf Verteidigung. Angesichts der Probleme, die wir gegenwärtig in Deutschland haben, sind die Kosten einer Frau Zschäpe noch nicht mal sekundär.

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