Notwehr für Deutsche verboten? Polizei ermittelt gegen Einbruchsopfer

10. November 2015
Notwehr für Deutsche verboten? Polizei ermittelt gegen Einbruchsopfer
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Hofheim (Hessen). Weil er einen Einbrecher niedergeschlagen hat, wurden Ermittlungen gegen einen 30jährigen Einwohner der im Main-Taunus-Kreis gelegenen Gemeinde Hofheim eingeleitet. Ein polizeibekannter Serieneinbrecher war in das Haus des Opfers eingebrochen, wo er im Keller vom Hausbesitzer überrascht wurde. Als der mit einem Schraubendreher bewaffnete 17jährige Intensivtäter, der über 200 Straftaten begangen haben soll, mit dem Bewohner zusammentraf, schlug dieser den Einbrecher nieder.

„Durch den kräftigen Faustschlag ging der 17jährige zu Boden und erlitt schwere Verletzungen im Bereich des Kiefers und der Nase“, so die Polizei. „Der Anwohner, welcher unmittelbar danach die Polizei verständigte, verletzte sich leicht an der Hand. Beide Männer wurden durch Rettungswagen in nahegelegene Krankenhäuser gebracht.“

Gegen den in Notwehr handelnden 30jährigen wurden nun Ermittlungen wegen des Verdachts auf Körperverletzung aufgenommen. Denn „Hausbesitzer dürfen Einbrecher bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, aber nicht niederschlagen“, belehrt ein Polizeisprecher gegenüber dem „Focus“. (sp)

8 Kommentare

  1. Karl Pappenheimer sagt:

    0 Toleranz. Wer in mein Heim einbricht, muss mit dem Schlimmsten rechnen. Ich bin kein Fan der schießwütigen Amis (siehe Fall Diren) aber halte den Gebrauch von (Schuss)Waffen oder den Einsatz von Gewalt zur Selbstverteidigung für gerechtfertigt.

  2. Anna sagt:

    Mab glaubt es nicht. Bin gespannt auf ein Urteil. Bitte veröffentllichen!

  3. Peter Neuhaus sagt:

    Typische BRD (ist ja kein anerkannter Staat) Gesetzte! In den USA wird das noch ordentlich geregelt! Das hätte der keinen Krankenwagen mehr gebraucht und der Steuerzahler hätte nix dazuzahlen müssen.

  4. ole sagt:

    Ich werde auch so handeln, wenn ein Fremder plötzlich in der Bude steht. Der Zeitgenosse geht nicht „straffrei“ hinaus. Wenn er es denn schafft…

  5. Fahneneid sagt:

    17-jähriger Intensivtäter? Und warum sitzt der noch nicht???

  6. Brauche Meinkontonoch sagt:

    “Hausbesitzer dürfen Einbrecher bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, aber nicht niederschlagen”, belehrt ein Polizeisprecher (…)“

    Kompletter polit-korrekter Quatsch.

    Ein Einbrecher zeigt sich normaler Weise aggressiv, bzw. stellt eine unmittelbare Bedrohung dar (bis zum Mordversuch zur Verdeckung der Straftat).

    Mittels präventiver Gewaltanwendung den Einbrecher unschädlich zu machen, oder damit zu zeigen, an wen er gelangt ist, ist nicht zu beanstanden.

    Habe selbst mal einen Einbrecher friedlich gestellt, und seine mehrmaligen Fluchtversuche sanft verhindert.

    Die Polizei dann, zog aus seinem Rucksack einen sehr großen Teleskop-Totschläger (den brauche er, weil es viele böse Menschen gäbe).

    Hätte ich das vorher gewusst, in welcher Gefahr ich mich befand, hätte ich natürlich als erstes für eine Entfunktionierung seines Denk- oder Bewegungsapartes gesorgt, statt noch „tolerant-verständnisvoll“ zu sein.

    Ein Einbrecher wird keine Lust haben, erwischt oder gestellt zu werden.
    Deshalb kann man grundsätzlich davon ausgehen, das er jegliche Gegenwehr leisten wird, um Verhaftung zu entgehen.

    Nicht etwa wegen dann drohender Strafe: da passiert rein gar nichts, außer Einstellung des Verfahrens.

    Sondern weil die ganze Erkennungsdiensterei usw., den Tagesplan durcheinander bringen würde.

  7. vratko sagt:

    „Die Polizei – Dein Freund und Helfer.“ Diesen Anspruch erfüllen die Staatsdiener schon lange nicht mehr. Über bereits vorhandene Bürgerwehren brauchen wir uns nicht zu wundern!

  8. Der Rechner sagt:

    Der Polizeisprecher redet dummes Zeug.

    Notwehr – auch Putativnotwehr – ist erlaubt, wenn der Hausbesitzer von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff des Einbrechers ausgehen kann.

    Das gilt ebenso, wenn er davon ausgeht daß sich der Einbrecher seiner Festnahme durch den Hausbesitzer durch einen Angriff mittels des als Stichwaffe benutzbaren Schraubendrehers zu entziehen versuchen wird.

    Eine Kampfunfähigmachung eines Einbrechers durch einen einzigen Schlag ist unter den hier geschilderten Umständen im allgemeinen gerechtfertigt.

    Natürlich darf der Hausbesitzer den Einbrecher nicht halbtot prügeln. Auch ist zu prüfen, ob ein Fausschlag wegen erkennbarer erheblicher körperlicher Überlegenheit (Bezirksmeister im Halbschwergewicht gegen schmächtiges Bürschchen, z.B.) trotzdem unverhältnismäßig war.

    Weshalb polizeiliche Ermittlungen vollkommen in Ordnung sind.

    Der Polizeisprecher sollte allerdings zurückgepfiffen und nachgeschult werden. Derart gemeingefährlichen Unsinn wollen wir von unserer Polizei nicht hören.

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