Drohen finanzielle Kürzungen für asylkritische EU-Staaten?

27. Oktober 2015
Drohen finanzielle Kürzungen für asylkritische EU-Staaten?
International
9
Foto: Symbolbild

Brüssel. Die EU-Kommission denkt laut darüber nach, Staaten, die sich weigern sogenannte „Flüchtlinge“ aufzunehmen, die finanziellen Mittel zu kürzen. Hintergrund ist der Widerstand einiger osteuropäischer Staaten, seine Grenzen für Asylanten zu öffnen und sich einer EU-gelenkten Quotenregelung zur Aufnahme der Asylbewerber zu unterwerfen.

Betroffen von der Kritik ist vor allem Ungarn, das seine Grenzen mittlerweile rigide geschlossen hat. Aber auch Frankreich wird von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker für seine angeblich unsolidarische Haltung angegangen.

Eurogruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem sprach ganz offen aus, worum es der EU-Kommission geht: „EU-Staaten, die sich weigern, bei der Aufnahme von Asylsuchenden zu kooperieren, sollten vielleicht ihre Fördermittel in Brüssel gekürzt bekommen.“

Unterstützung bekam er dafür vom Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe Herbert Reul. Der sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters: „Wir müssen darüber nachdenken, wie man mit Ländern umgeht, die sich total unsolidarisch verhalten.“ (ag)

9 Kommentare

  1. Brauche Meinkontonoch sagt:

    Zunächst müsste man den „Politikern“ in DE und im EU-Apparat sämtliche Bezüge auf Null kürzen.

    Und anschließend die ganze Versager- und Verräter-Horde enteignen.
    Vom dem Geld werden Not-Ausschaffungen finanziert.

  2. Michael Hinz sagt:

    Die EU sorgt für Ihre eigene Auflösung.

    Die Visegradgruppe sieht doch was Multikulti uns eingebracht hat und das es nicht lebenswert ist.
    Die bevorzugen eine homogene Bevölkerung in Ihren Ländern und das ist auch gut so.

    Die Leute, die über Sanktionen sprechen sind diejenigen, die das zerbrechen der EU zu verantworten haben werden, weil sie mit den demokratischen Werten, für die diese EU stehen soll, nicht klar kommen.

  3. Der Rechner sagt:

    Affentheater:

    Die Fördermittel können nicht einfach „gekürzt“ werden, weil Juncker, Dijsselbloem und Merkel das gerne so hätten.

    Sie werden vielmehr im jährlichen EU-Haushalt festgelegt.

    Die „Fördermittel“ (Strukturhilfen) werden nach objektiven Kriterien verteilt – den Konvergenzkriterien, und nicht per se länderweise.

    Ein neuer Haushaltsplan bedarf der Zustimmung einer „qualifizierten Mehrheit“ des Rates – 55% der Staaten mit 65% der Gesamtbevölkerung.

    Und die wird Merkel für solche Strafaktionen nie zusammenbekommen.

    Wie man auf die Idee kommen kann, für die Wahnsinnspolitik der offenen Grenzen auch noch Solidarität von den geistig gesund gebliebenen zu fordern, bedürfte vielleicht auch noch einer Erklärung.

    • C. Mertens sagt:

      Sie täuschen sich bezüglich der Regeln eines von Grund auf
      undemokratischen, imperialistischen Systems.

      Die EU ist jederzeit in der Lage, _alle_ ihr notwendig erscheinenden
      Schritte einzuleiten – auch wenn diese heute noch als regel- bzw.
      rechtswidrig gelten. Ein Verweis auf Rettungsschirme und illegale
      Staatsfinazierung durch die EZB sollte eigentlich gar nicht nötig sein.

      Doch offensichtlich ist das Gedächtnis so kurz, wie von den
      Funtionären solcher Systeme erhofft …

      • Der Rechner sagt:

        Die Täuschung liegt ganz bei Ihnen.

        An den Rettungsschirmen ist nichts rechtswidrig.

        Der einzige mir bekannte Fall von „illegaler
        Finanzierung durch die EZB“ sind die ELA-Kredite an die griechische Nationalbank.

        Die sind allerdings auch nicht durch eine Umgehung der Abstimmungsregeln im EZB-Rat zustande gekommen, sondern durch ihre Einhaltung. Auch wenn sie materiell dem europäischen Recht widersprechen.

        Insgesamt ist Ihre Implikation, Körperschaften des europäischen Rechts könnten einfach Ihre eigenen Abstimmungsregeln verletzen, durch absolut nichts belegt.

        • C. Mertens sagt:

          Mitnichten – Leider!
          Bereits der ESM verstieß und verstößt eklatant gegen die
          _Nichtbeistands-Klausel_.

          Daß innerhalb des bestehenden Systems sämtliche Entscheidungen desselben im Nachhinein als im Einklang
          mit Regeln und Recht stehend verkauft werden, versteht
          sich von selbst.

          Mir ist kein vergleichbares System in der ferneren wie
          jüngeren Geschichte bekannt, welches dies nicht so
          gehandhabt hätte 😀

          • Der Rechner sagt:

            Es gibt keine „Nichtbeistands_Klausel“ – jedenfalls nicht eine, die Beistand verbieten würde.

            Was wäre das auch für eine Gemeinschaft, die es ihren Mitgliedern ausdrücklich verböte, einander beizustehen.

            Das einzige, was die europäischen Verträge hergeben, ist eine Haftungsausschlußklausel.

            Diese besagt im wesentlichen, daß die Mitglieder weder füreinander noch für die Verbindlichkeiten der EU haften, noch daß die EU für die Verbindlichkeiten der Mitglieder haftet.

            https://dejure.org/gesetze/AEUV/125.html

            Daß „Systeme“ es öfter „so handhaben“ will ich Ihnen gerne zugestehen. Ihr Beispiel ist aber ebenso verkehrt wie Ihre unzulässige Schlußfolgerung von einem angeblichen Verstoß gegen eine materielle Regel auf einen Verstoß gegen Abstimmungsregeln.

            Letztere bieten nämlich wesentlich weniger Auslegungsspielraum.

  4. A.S. sagt:

    Wenn die erpressten Regierungen jetzt standhaft bleiben und die Lebensinteressen ihrer Völker nicht preis geben, würde der Riß in der EU im Idealfall so groß, daß er nicht mehr zu kitten sein wird.
    Wer als autochtones Volk überleben will, für den gilt die Devise „Raus aus der EU!“.

    • hingucker sagt:

      Richtig. Die nicht gewählten Menschen in Brüssel zeigen immer mehr ihre wahre Fratze. Darüber hinaus stehen die Länder ohne Euro auch besser da.

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert