HoGeSa: Auch Oberverwaltungsgericht erlaubt Neuauflage der Demonstration am 25. Oktober in Köln

23. Oktober 2015
HoGeSa: Auch Oberverwaltungsgericht erlaubt Neuauflage der Demonstration am 25. Oktober in Köln
Kultur & Gesellschaft
2
Foto: Symbolbild

Köln. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Neuauflage der Kundgebung “Hooligans gegen Salafisten” (HoGeSa)  am 25. Oktober in der Domstadt erlaubt. Da es im Vorjahr an gleicher Stelle im Rahmen der ersten HoGeSa-Demonstration zu Straßenschlachten zwischen Teilnehmern und der Polizei gekommen war, wollten die Sicherheitsbehörden die Veranstaltung verbieten. Bereits das Verwaltungsgericht Köln hatte aber für die Durchführung der Veranstaltung entschieden.

Zwar steht noch nicht im Detail fest, an welchem Ort in der Domstadt zu welcher Uhrzeit unter dem Titel „Köln 2.0 – friedlich und gewaltfrei gegen islamistischen Extremismus“ demonstriert werden soll, aber das Verbot des Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers ist damit gekippt. Albers zeigte sich gegenüber dem „Kölner Stadtanzeiger“ über die Entscheidung enttäuscht.

2014 waren rund 5.000 Personen in Köln anwesend und demonstrierten unter dem Motto „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa), das in der Folgezeit zu einem feststehenden Begriff in der medialen Berichterstattung und der Außendarstellung der Bewegung wurde. Anders als im Vorjahr soll es dieses Mal jedoch nur eine stationäre Kundgebung geben. (ag/sp)

2 Kommentare

  1. Der Rechner sagt:

    Es gibt noch ein paar aufrechte Juristen in Deutschland, die den Repressionskurs des Regimes nicht mitfahren.

    Ihnen sei Dank gesagt.

    Den Hooligans wünsche ich gutes Gelingen.

    • Der Durchblickende sagt:

      Na, was hat das Gericht denn schon herausragendes erlaubt?!
      Hast Du Dir mal die ganzen Einschränkungen, welche das Gericht genehmigt hat, durchgelesen? Das ist doch ein Witz. Klar, besser als nix. Trotzdem ein Witz. Oder würde Farce besser passen?

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.