Frankreich: Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für Marine Le Pen

22. Oktober 2015
Frankreich: Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für Marine Le Pen
International
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Foto: Symbolbild

Lyon. Überraschung im Prozeß gegen die Vorsitzende des Front National, Marine Le Pen: wie französische Medien am Dienstag berichteten, fordert die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen die charismatische Partei-Chefin nun einen Freispruch. Sie steht wegen angeblicher Anstiftung zu Haß und Diskriminierung vor Gericht.

Konkret ging es um eine Äußerung aus dem Jahr 2010, als sie öffentlich betende Moslems 2010 mit Besatzungstruppen verglichen hatte. Doch Staatsanwalt Bernard Reynaud sieht darin eine durch die Meinungsfreiheit gedeckte Aussage. Denn die 47jährige Parteivorsitzende habe mit ihrer Aussage nicht alle Moslems gemeint, so der Staatsanwalt gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. (ag)

2 Kommentare

  1. Icke sagt:

    Oh mann…………………….

  2. Der Rechner sagt:

    „nicht alle Moslems gemeint“ ? Wohl eben nur die öffentlich betenden.

    So kann man als spitzfindiger Staatsanwalt natürlich argumentieren.

    Und auf ihre Spitzfindigkeit sind viele (nicht alle!) Juristen mangels anderer persönlicher Vorzüge sehr stolz.

    Ein wirklich mutiger und dem Recht dienender Staatsanwalt hätte – unbeschadet des obigen hilfsweisen Vortrags – natürlich vor allem so argumentiert.

    Er hätte gesagt, daß Gesetze die das Menschenrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung einschränken nur dann wirksam sind, wenn sie ein wichtigeres oder gleichrangiges Menschenrecht schützen.

    Er hätte also gesagt, daß die Gesetze zur „Volksverhetzung“ bzw. die entsprechenden französischen Gesetze selber rechtswidrig sind, und das sich jeder, der sich an der Verabschiedung oder Durchführung derartiger Gesetze beteiligt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht.

    Wie war das noch mit der „Liberté“ in „Liberté, égalité, fraternité“?

    Steht sie nur zufällig an erster Stelle?

    Frankreich, aufwachen und aufpassen s.v.p!

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