Verfassungsrechtler Scholz: Asylrecht kann notfalls abgeschafft werden

18. Oktober 2015
Verfassungsrechtler Scholz: Asylrecht kann notfalls abgeschafft werden
National
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Foto: Symbolbild

Anders als häufig behauptet wird, ist das Asylrecht weder unantastbar noch eine heilige Kuh. Dem Verfassungsrechtler Rupert Scholz zufolge, der 1988/89 Bundesverteidigungsminister war, kann es vielmehr auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: „Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte ‚Ewigkeitsgarantie‘ des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen“, argumentiert Scholz in einem Gastbeitrag für das Nachrichtenmagazin „Focus“. Der einschlägige Grundgesetz-Artikel 16a verfüge über keinen Sonderstatus, der dem Asylrecht Vorrang vor anderen Verfassungsnormen einräumt, schreibt Scholz.

Wie alle anderen Grundrechte funktioniere das Asylrecht nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. Im Falle einer „Kollision“ oder Konkurrenz des Asylrechts mit anderen Verfassungsnormen sei der Gesetzgeber zum Ausgleich verpflichtet. Im „Ernstfall“ könnte das Grundrecht auf Asyl deshalb sogar komplett abgeschafft werden, unterstreicht Scholz. „Die sogenannte ‚Ewigkeitsgarantie‘ des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen.“

Von „herausragender Bedeutung“ für die mögliche Begrenzung des Asylrechts durch den Gesetzgeber sind nach den Worten von Scholz „die Verfassungsprinzipien des Rechts- und des Sozialstaatsprinzips“. Im übrigen stehe auch das Asylrecht unter dem vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Schrankenvorbehalt der „Sicherheit des Staates und seiner Bevölkerung“. Das Gleiche gelte für alle sozialstaatlichen Leistungsversprechen, selbst wenn Asylanten eine prinzipielle Gewähr des Existenzminimums zustehe. Einen Vorrang des Rechts auf Asyl vor anderen Prinzipien des Rechts- und Sozialstaats gebe es aber nicht. (mü)

 

3 Kommentare

  1. Der Rechner sagt:

    Weise Worte.

    Werden Mutti und ihr Posaunenengel aber nicht kapieren.

  2. Fahneneid sagt:

    Ganz genau. Asylrecht ist ein Gnadenrecht, das bei Staatsnotstand außer Kraft gesetzt werden kann. Lieber gestern als heute!

  3. vratko sagt:

    Dazu sollte es eine Volksabstimmung geben, deren Antwort für die Mandatsträger bindend ist!

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