Kinderbräute: Niederlande bekämpfen Zwangsverheiratungen per Gesetz

18. Oktober 2015
Kinderbräute: Niederlande bekämpfen Zwangsverheiratungen per Gesetz
International
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Foto: Symbolbild

Den Haag. Die in islamischen Ländern weitverbreiteten „Kinderbräute“ – Frauen, die noch nicht volljährig sind, aber gegen ihren Willen verheiratet werden – werden im Zuge der voranschreitenden Islamisierung auch in unseren Breiten immer häufiger zum Problem. Die Niederlande haben jetzt im Eilverfahren eine Gesetzesänderung beschlossen, die Ehen von unter 18jährigen Personen nicht mehr anerkennt.

Ende August 2015 verschwand die 14jährige hochschwangere Fatima Alkasem aus Syrien mit ihrem 24jährigen „Mann“ aus einem Erstaufnahmezentrum für Flüchtlinge in Ter Apel im Norden der Niederlande. Sie wird seither polizeilich gesucht. Jede Woche kommen drei dieser sogenannten „Kinderbräute“ in Holland an, lautet eine Schätzung des Zentrums gegen Kinderhandel und Menschenhandel (CKM).

Kinderbräute, die nach ihrer Ankunft Asyl erhalten und dann im Rahmen der „Familienzusammenführung“ dem ihnen meist völlig unbekannten Mann zugeführt werden, werden immer häufiger regelrecht nach Europa „importiert“. Bislang erkannten die niederländischen Behörden eine ausländische Ehe an, wenn die „Frau“ mindestens 15 Jahre alt war. Angesichts der hohen Migrantenzahl hat die niederländische Regierung nun jedoch reagiert und im Eilverfahren ein Gesetz durchgebracht, wonach erst Ehen ab 18 Jahren rechtsgültig werden. „Das neue Gesetz stellt endlich klare Regeln auf, die die Kinder schützen“, wird Ineke van Winden vom CKM in Medienberichten zitiert.

In den Niederlanden sind inzwischen mindestens 34 Fälle von Zwangsverheiratungen dokumentiert. In Deutschland werden im Ausland geschlossene Ehen anerkannt, solange sie im Einklang mit der öffentlichen Ordnung stehen. Dabei unterscheiden die Behörden zwischen Familiennachzug und Asylantrag. Im Zuge des Asylverfahrens können Asylanten ihre Ehe anerkennen lassen. (mü)

3 Kommentare

  1. Phil Brenner sagt:

    Hmmm,…nur wie wir alle mittlerweile wissen, interessiert diese Höhlenbewohner kein westliches Gesetz, sondern nur ihr vorsintflutlicher Glaube!

  2. Der Rechner sagt:

    Gut.

    Und wenn wir schon bei barbarischen Sitten und Gebräuchen sind:

    Die genitale Zwangsverstümmelung von Knaben sollte unter Strafe gestellt werden.

    Und zwar in den Niederlanden, in Deutschland, und in allen Ländern die sich zum Kreis der zivilisierten Länder rechnen wollen.

  3. Nicht die paar Minderjährigen sind das Problem, sondern die zehntausenden nachziehnden Ausländer, die gefälschte Unterlagen vorlegen, die hochgradig kriminell sind und waren (mehrere Jahre Knast wegen schwerem Raub mit Todesfolge), die deswegen bereits abgeschoben worden sind (enorme Kosten im mittleren 5-stelligen Bereich), deren Partner zwischen 15 und über 60 Jahre älter sind, wo das Altersverhältnis zu Ungunsten des Ehemannes ist (Deutsche Ehefrau ab 10 Jahre älter als der nachhziehende Muslim), wo die Ehepartner sich überhaupt nicht kennen, wo die Ehschließung das Resultat eines Pauschalurlaubs in einem All-Inclusive Hotel ist (der Portier – Liftboy – Barmann – das Zimmermädchen etc), und sich diese Leute dann auf Staatskosten zu ihrem von Hartz IV lebenden Partner/in auf Steuergelder zu uns reinklagen. Die Ehen mit Minderjährigen könnte man auf die dänische Tour regeln. Kein Nachzug für unter 24 Jährige! Und schon ist Ruhe. Und alle die aus einem sicheren Drittland zu einem anerkannten Flüchtling nachziehen wollen, ein ganz klares NEIN! Denn die haben meist in diesem Land bereits zusammengelebt und beim BAMF falsche Angaben gemacht. Alle wieder zurück schicken.

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