Menschenrechtsgerichtshof: „Rußland hat gegen das Grundrecht auf Freiheit verstoßen“

17. Oktober 2015
Menschenrechtsgerichtshof: „Rußland hat gegen das Grundrecht auf Freiheit verstoßen“
International
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Foto: Symbolbild

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rußland jetzt angewiesen, auf die geplante Ausweisung von drei „Flüchtlingen“ nach Syrien zu verzichten. Angesichts des Bürgerkrieges in Syrien würde eine Abschiebung das Leben der 21 bis 28 Jahre alten Männer gefährden, urteilte das Gericht mit Sitz in Straßburg. Zudem drohe ihnen eine „menschenunwürdige Behandlung“. Mit einer Ausweisung der Männer würde Moskau gegen das Recht auf Schutz des Lebens und gegen das Folterverbot verstoßen.

Der EGMR positionierte sich damit erstmals in einem Urteil zur Frage, ob angesichts der aktuellen Lage Ausweisungen nach Syrien rechtmäßig sind. Bei den Klägern handelt es sich um einen staatenlosen Palästinenser und zwei Syrer, die 2013 nach Rußland gelangten.

Das Urteil soll alle 47 Europaratsländer daran erinnern, eine Ausweisung nach Syrien genau zu prüfen. Schließlich könnte diesen Staaten bei einer Beschwerde eine Verurteilung drohen. „Die meisten europäischen Länder haben bisher niemanden gegen seinen Willen nach Syrien zurückgeschickt“, erklärt der EGMR seine Entscheidung. Die Urteile des Straßburger Gerichts sind für alle Europaratsländer, zu denen auch Rußland gehört, verbindlich.

In seinem Urteilsspruch rügt das Gericht die russische Justiz. Diese habe lediglich einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht festgestellt, ohne die Frage zu prüfen, ob die Asylanträge begründet seien. Die russischen Gerichte hätten es versäumt, die zahlreichen internationalen Quellen, etwa die Berichte des Hochkommissariats für Flüchtlinge der Uno, über die Lage in Syrien in ihre Entscheidung einzubeziehen. Zudem habe Rußland mit der Inhaftierung der Männer gegen das „Grundrecht auf Freiheit“ verstoßen. Gegen das Urteil können Rechtsmittel beantragt werden. (mü)

2 Kommentare

  1. Karl sagt:

    Raus….so schnell wie möglich…die „armen Flüchtlinge“ können sich gerne in den Sicherheitsbereich wo keine Terror/Rebellen ala VSA die Macht haben, begeben…dort werden sie nicht, vorausgesetzt sie haben keine Verbrechen gegen das syrische Volk begangen, gefoltert ect.

  2. Na, dann wird Russland jetzt hoffentlich aus dem Europarat austreten. Und auch bei uns sollte man sich Gedanken machen , ob ein Verbleib Deutschlands im EuGH (das ist die andere überstaatliche Gerichtsveranstaltung) Sinn macht oder ob unsere obersten Richter nicht die Obergrenze des deutschen Gerichtsbarkeit sein sollten. Alles andere ist eine Verhonepieplung unsere Richter!

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