HoGeSa: Gericht erlaubt Neuauflage der Demonstration am 25. Oktober in Köln

15. Oktober 2015
HoGeSa: Gericht erlaubt Neuauflage der Demonstration am 25. Oktober in Köln
National
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Foto: Symbolbild

Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Neuauflage der Kundgebung „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa)  am 25. Oktober in der Domstadt erlaubt. Da es im Vorjahr an gleicher Stelle im Rahmen der ersten HoGeSa-Demonstration zu Straßenschlachten zwischen Teilnehmern und der Polizei gekommen war, wollten die Sicherheitsbehörden die Veranstaltung verbieten.

Das Verwaltungsgericht bewertete in seiner Entscheidung vom Donnerstag das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit jedoch höher, berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“. Um die Demonstration besser kontrollieren zu können, soll es in diesem Jahr jedoch nur eine stationäre Kundgebung geben. Zudem räumten die Richter der Polizei die Möglichkeit ein, durch Auflagen eine bessere Kontrolle ausüben zu können.

Demo-Veranstalter und Polizei können die bisherige Entscheidung noch vor dem Oberverwaltungsgericht anfechten. (ag)

4 Kommentare

  1. Johnny sagt:

    Kontroll-Auflagen werden die Jungen zahnlos machen, wie schon in Hannover. Istt doch direkt vorgegeben und empfohlen. Und die pösen Jungen werden sich wieder als zahm erweisen wie schon in Hannover. Also können sie auch gleich zu Hause bleiben.

  2. Emma D. sagt:

    Falls es Ruf schädigende Krawalle gibt: Mit der eigentlichen Hogesa hat es nichts zu tun. Es steckt der Staat dahinter, wie beim Oktoberfestattentat 1980 (Gladio), wie bei den Ausschreitungen bei den Antiatomdemonstrationen, wie beim NPD-Verfahren vor über 10 Jahren, wie bei den Galgenträgern bei den Pegida. Die brutale Gewalt geht vom Staat oder von einem Staat aus, wie auch in Syrien von den USA. https://www.neopresse.com/politik/dach/hogesa-gruender-war-ein-v-mann-teile-und-herrsche-als-staatsauftrag/

  3. Der Rechner sagt:

    Leider viel zu selten – gibt es aber auch:

    Ein Verwaltungsgericht, daß die Demonstrationsfreiheit höher bewertet als die Bequemlichkeit der Behörden.

    • Deutscher Patriot sagt:

      Ja gut, es ist zwar – immerhin! – ein größerer Erfolg, als bei der Demo/Veranstaltung „Tag der deutschen Patrioten“ in Hamburg (war doch Hamburg, oder?), welche ja komplett verboten wurde (klar, im Verhältnis dazu, ist natürlich alles ein Erfolg, was überhaupt stattfinden darf ;-)). Doch die Einschränkungen, die das Verwaltungsgericht beschlossen hat (was aber ja immer noch von dem nächst höherem Gericht, dem Oberverwaltungsgericht, gekippt/verändert werden kann; sofern beantragt), sind so enorm (die Polizei darf, auch wenn das oben im Text nicht erwähnt wurde, die Dauer der Demo bestimmen…. und noch einiges mehr), dass es NICHT WIRKLICH! ein Unterschied wäre, hätte es (das Verwaltungsgericht) die Demo gleich ganz verboten – bzw. dem Verbot der Demo der Polizei entsprochen.

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