Asyl-Ansturm: Enteignungsplan der Stadt Lüneburg schlägt vorläufig fehl

15. Oktober 2015
Asyl-Ansturm: Enteignungsplan der Stadt Lüneburg schlägt vorläufig fehl
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Lüneburg. Die geplanten Enteignungsmaßnahmen der Städte und Gemeinden zur Bewältigung des Andrangs an Asylbewerbern haben einen Dämpfer erhalten. In Lüneburg wehrte sich nun ein Hausbesitzer juristisch – und bekam Recht. Das Verwaltungsgericht Lüneburg bewertet in seinem Urteil die Beschlagnahmungsabsicht der Stadt als rechtswidrig. Laut dem Gericht stellt eine Enteignung einen „erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum“ dar.

Der Fall hat folgenden Hintergrund: Uwe Gerner ist Immobilieninvestor und Besitzer einer leerstehenden Villa. Die Stadt will genau diese Immobilie für Asylanten nutzen. Da er sich weigert, plante die Stadt eine Beschlagnahmung; das ließ Gerne sich nicht gefallen. So geht es in dem Streit, der auch weiterhin die Gerichte beschäftigt, um die grundsätzliche Frage, wie hoch das Privateigentum angesichts der Asylkrise noch bewertet wird. „Das wird eine Entscheidung von überregionaler Bedeutung, vor allem, wenn das Gericht in Grundrechte eingreifen sollte“, zeigte sich Gerner gegenüber „Focus“ schon vorab überzeugt. Nun bekam er Recht, was die Stadtoberen nur widerwillig hinzunehmen wußten.

Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) verweist nun auf den „Staatsnotstand“, der derzeit herrsche. Für das Urteil habe er kein Verständnis. „Das Verwaltungsgericht hat offenbar noch wenig Vorstellung von den kommunalen Realitäten in diesen Tagen“, so Mädge. Er werde das Urteil in der nächsten Instanz anfechten, kündigte er an. (ag/sp)

 

Bildquelle: flickr/blu-news

6 Kommentare

  1. Lucki sagt:

    Schmeißt diesen SPD – Politaffen Mägde raus.
    Der verbrät nur Steuergelder.
    Armselig, Welche Pfeifen haben den eigentlich gewählt ??

  2. Brauche Meinkontonoch sagt:

    Wenn der Präsidentensitz, die Parteizentralen, das Kanzleramt und die Wohnungen aller Politiker mit „Flüchtlingen“ überbelegt wären, könnte man ja über eine Beschlagnahme privaten Wohnraumes nachdenken.

    Nein, natürlich: auch dann nicht.

  3. Ali Mente sagt:

    Findet sich denn wirklich im Berliner System denn niemand, der einmal nach der Schweiz oder nach Norwegen fährt und sich dort abguckt, wie Asylanträge innerhalb von 48 Stunden entschieden werden?!
    In der BRD wird in den Ämtern so langsam gearbeitet, damit man nach Monaten der Behördenbummelei frech behaupten kann, man könne den Asylbetrüger nicht mehr abschieben, da er sich mittlerweilen erfolgreich eingelebt habe und er somit die Voraussetzungen für den Verbleib erfülle. Vermutlich sind dann schon die Verwandten zielstrebig über die BRD-Grenze eingesickert, wodurch ein weiterer Grund für die Ablehnung und Abschiebung entfällt.
    Ich könnte kotzen.

    • vratko sagt:

      Nicht nur in den Behörden, sondern auch auf Baustellen öffentlicher Auftraggeber scheinen nur Schnecken beschäftigt zu sein. Baumaßnahmen, die eigentlich 2 Wochen dauern könnten, dauern dann schon mal bis zu 2 Monate. Auf meinen Täglichen Wegen befinden sich Baustellen, die angefangen wurden, dann ruhte wochen- sogar monatelang der Betrieb, jetzt wird da wieder was „gearbeitet“, wenn man 3 bewegte Steine pro Tag als geleistete Arbeit bezeichnen kann. So wundert es mich nicht, daß unser Land traurigerweise vor die Hunde geht!

  4. Der Rechner sagt:

    Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) verweist nun auf den “Staatsnotstand” …
    —————————————-

    Die Konsequenz dieses Staatsnotstandes kann aber nicht heißen, beliebig in die Grundrechte der einheimischen Bevölkerung einzugreifen.

    Die Konsequenz kann nur heißen, die kriminelle Merkel-Regierung, die diesen Notstand mutwillig herbeigeführt hat, abbzusetzen und die verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen. Wozu die Sicherung der Außengrenzen gehört und die Geltung des Artikels 16a des Grundgesetzes.

  5. vratko sagt:

    Wenn die abgelehnten Asylantragsteller auch dann binnen kurzer Zeit ihre Heimreise antreten müssten, dann wären die geplanten Enteignungen und die daraus resultierenden Gerichtsprozesse nicht notwendig!!

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