Fahrverbot für Weigerung Rundfunkgebühren zu zahlen

12. Oktober 2015
Fahrverbot für Weigerung Rundfunkgebühren zu zahlen
National
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Foto: Symbolbild

Köln. Wer die Zahlung der Rundfunkgebühren verweigert, dem könnte es künftig ans Auto gehen. Verwaltungen von Städten und Gemeinden sollen künftig einen sogenannten „Ventilwächter“ an den Reifen kleben dürfen. Diese Ventilaufsätze sorgen dafür, daß dem Reifen – sollte das Auto gefahren werden – nach rund 600 Metern die Luft entweicht.

„Das ist eine bewährte Vollstreckungsmethode“, sagte eine Angestellte der Stadt Willich gegenüber der „Westdeutschen Zeitung“. Seit über einer Dekade werden diese „Ventilwächter“ gegen Schuldner eingesetzt, und sind dabei eine Alternative zur Parkkralle. Seit der Umstellung von der Gerätegebühr auf den Haushaltsbeitrag habe sich, laut Auskunft der öffentlich-rechtlichen Sender, die Zahl der säumigen Zahler deutlich erhöht.

Wie die Kommunen die ausstehenden Beiträge eintreiben, das ist ihnen überlassen. Alternativen zum „Ventilwächter“ sind Lohn- und Kontopfändung. (ag)

5 Kommentare

  1. Hildergard Hofmeister sagt:

    Nicht verzagen, Stiftung Medienopfer fragen:
    https://www.stiftung-medienopfer.de

    Das gilt auch für Leute mit Fernsehgerät, wenn sie nur private Sender einschalten, die nicht vom Zwangsbeitrag finanziert werden. Auch wer die politisch korrekten Staatssender guckt, kann es grundgesetzfeindlich finden, als einsamer Single mehr zahlen zu müssen als ein Mitglied eines Haushaltes von Millionären.

  2. Inklu sagt:

    Dies sollte die Gemeinde mal bei dem schweren BMW eines ausländischen Mitbürgers versuchen. Da steht nach einem Griff zum Handy in Kürze der gesamte Familienclan „auf der Matte“ und dann zieht sich sogar die Polizei „deeskalierend“ zurück.

  3. Cindy Hohoff sagt:

    Aprilscherz oder Grundgesetzbruch? Was haben Autos mit Glotzen zu tun? Was kümmert es Pazifisten und Umweltschützer, die Kriegsbenzin und Abgasvernebelung vermeiden, wenn Reifen entlüftet werden? Im Übrigen gibt es einen guten Film und rechtliche Hilfe, gegen die bislang die Zwangskassierer völlig machtlos waren: https://pwbanwaltjena.de/uploads/media/GEZ_Rechtsanwalt_Giller.mp4

  4. Der Rechner sagt:

    Stillegung eines Kfz ist KEIN Fahrverbot, liebe Redaktion.

    Wobei ich davon ausgehe, daß es gegen die hier beschriebene Stillegungsmethode technische Mittel gibt. Angefangen beim Reifenwechsel.

    Langfristig kann man den staatlichen Häschern – nach ausführlicher Ausschöpfung des Rechtsweges – nur durch Abtauchen auf Hartz IV, und/oder häufigen Wohnungswechsel nebst Verstößen gegen das Meldegesetz entkommen. Oder selbst Migrant werden in geeigneten europäischen Staaten.

    Sollen andere für Merkels Wahnsinnsstaat malochen.

    Im Prinzip hat der Staat zwar gegen alle diese Vorgehensweisen ein Mittelchen parat. In der Praxis wird es ihm aber auf Dauer zu teuer, die immer wieder zu probieren bloß um dann vor neue vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Weshalb sich zum Schluß der Hartnäckigere durchsetzt.

    So machen’s schließlich auch unsere asyltouristischen Freunde.

    Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt.

    • Der Rechner sagt:

      Wenn die Vollstreckungskosten den Vollstreckungsnutzen deutlich übersteigen, hat der Staat ein Problem.

      Oft erkennt ein Bürokrat dann schließlich auf Mangel an „öffentlichem Interesse“ und stellt die kostenintensiven Vollstreckungsmaßnahmen ein.

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