Passauer Strafrechtler: Die „Flüchtlings“-Politik der Kanzlerin ist strafbar

11. Oktober 2015
Passauer Strafrechtler: Die „Flüchtlings“-Politik der Kanzlerin ist strafbar
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. In der aktuellen Diskussion um Maßnahmen gegen den unkontrollierten Massenzustrom von „Flüchtlingen“ hat sich jetzt der Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke zu Wort gemeldet. Er nimmt in einer „strafrechtlichen Betrachtung“ Bezug auf die Tatsache, daß Bundeskanzlerin und Bundesregierung am 5. September der unbeschränkten Einreise von sogenannten  „Flüchltingen“ die Bahn geebnet und das Dublin-Verfahren faktisch außer Kraft gesetzt haben. Die Bundesregierung hat das Verfahren ausgesetzt mit Verweis darauf, daß es angesichts des Flüchtlingsandrangs nicht umsetzbar sei. Eigentlich sieht das Dublin-Verfahren vor, daß Flüchtlinge in das Land zurückgeschickt werden, in dem sie erstmals den Boden der Europäischen Union betreten haben.

Putzke argumentiert: Entweder erfüllen Personen, die seit dem 5. September Flüchtlinge nach Deutschland befördert haben, nicht den Tatbestand des Einschleusens von Ausländern, oder aber: „All jene haben sich ebenfalls strafbar gemacht, die bei der unerlaubten Einreise Hilfe geleistet haben, darunter die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel.“

Um den Tatbestand des „Einschleusens“ zu erfüllen, genügt laut Putzke jedes Verhalten, das den unerlaubten Grenzübertritt in irgendeiner Weise objektiv fördert: „Angela Merkels Entschluß, zusammen mit Österreich die EU-Abreden über das Weiterreiseverbot von Flüchtlingen außer Kraft zu setzen, stellt sich zweifellos als eine solche Förderung dar, wenn es nicht sogar konkludent als Aufforderung zur unerlaubten Einreise zu verstehen war, was ebenfalls strafbar wäre.“

Von einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung könnten allerdings nicht nur die politischen Verantwortungsträger – wie die Kanzlerin – betroffen sein, sondern auch alle, die sich der Hilfeleistung schuldig machen – etwa Lokführer der Deutschen Bahn, die die regelmäßigen „Flüchtlings“-Sonderzüge aus Österreich fahren. Putzke argumentiert: „Solange Ausländer sich strafbar machen, wenn sie unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, ist die Strafbarkeit auch bei all jenen gegeben, die dazu Hilfe leisten. Dazu gehören Zugführer, die wissentlich Flüchtlinge über die Grenze transportieren, aber auch die deutsche Bundeskanzlerin, die mit ihrem Verhalten jedenfalls ab dem 5. September 2015 die unerlaubte Einreise aktiv gefördert hat und es aktuell unterläßt, sie zu unterbinden.“ (mü)

6 Kommentare

  1. […] für Strafrecht an der Universität Passau Holm Putzke verwies. Dieser hatte geschrieben: “All jene haben sich ebenfalls strafbar gemacht, die bei der unerlaubten Einreise Hilfe geleis… […]

  2. Bürgerfreund sagt:

    Wenn Herr Putzke doch ganz klar feststellt, dass hier eine strafbare Handlung vorliegt, so soll er als Fachmann doch massiv gegen Merkel klagen. Nur reden ist nicht mehr, als das was alle tun. Sicher finden sich dann auch weitere Juristen, die die Sache unterstützen.

  3. Islamwarner sagt:

    Sag ich doch – die Frau handelt strafbar.

  4. Der Rechner sagt:

    Gemäß Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes hat sich die vollziehende Gewalt an Recht und Gesetz zu halten.

    Die Regierung Merkel bricht Recht und Gesetz vorsätzlich und systematisch im großen Stil.

    Gemäß Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes hat jeder Deutsche das Recht zum Widerstand gegen jeden, der die verfassungsmäßige Ordnung beseitigt.

    Das gilt auch für die in Berlin stationierten Soldaten und Offiziere der Bundeswehr.

    Verfassungsmässige Ordnung wiederherstellen:

    Merkel und Konsorten in den Knast!

  5. Der Rechner sagt:

    Endlich ‚mal einer, der die tatsächliche Rechtslage versteht:

    Illegale Einreise IST eine Straftat (Aufenthaltsgesetz: ohne Paß, Visum …).

    §257 Strafgesetzbuch:
    ———————————————————————————
    Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    ———————————————————————————

    Rechtsstaat wiederherstellen:

    Merkel und Konsorten in den Knast!

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