Anwälte: „Umgangsrecht kann wegen ‚Ausländerfeindlichkeit‘ entzogen werden“

3. Oktober 2015
Anwälte: „Umgangsrecht kann wegen ‚Ausländerfeindlichkeit‘ entzogen werden“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen: wer Ausländern oder der Einwanderung kritisch gegenübersteht und das zum Beispiel in den sozialen Netzwerken zum Ausdruck bringt, riskiert, wenn er Elternteil ist, das Umgangsrecht mit seinem Kind. Darauf machte jetzt die Deutsche Anwaltsauskunft aufmerksam.

Denn: die politische oder religiöse Gesinnung eines Elternteils habe dann Auswirkungen auf das Umgangsrecht mit dem Kind, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet sei. Habe ein Elternteil lediglich eine kontroverse Meinung, reicht das zwar nicht aus, um ihm das Umgangsrecht zu entziehen oder einzuschränken, so der Hinweis. Spricht ein Vater oder eine Mutter hingegen vor dem Kind offen eine „Drohung gegen Flüchtlinge“ aus, überschreitet er oder sie damit deutlich die kritische Grenze, präzisiert Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Dabei sei es auch unerheblich, ob der Elternteil sich mit seinen Äußerungen oder Handlungen strafbar mache. „Das Umgangsrecht soll dem Wohl des Kindes dienen, die Eltern haben gemäß Paragraph 1684 Absatz 2 BGB eine Pflicht zum Wohlverhalten“, so die Ulmer Rechtsanwältin Viola Lachenmann.

Konkret zuständig ist im „Ernstfall“ dann das Familiengericht, das klären muß, ob eine Handlung vorliegt, die das Kindeswohl gefährdet und den Entzug des Umgangsrechts wegen einer politisch unkorrekten Aussage rechtfertigt. (mü)

5 Kommentare

  1. ALLESWIRDGUT sagt:

    Aus diesem Grunde möchte ich nochmals darauf aufmerksam machen:
    Integration mit allen möglichen Europäern ist nach wenigen Generationen erfolgreich abgeschlossen.
    Mit Muslimen ist dies unmöglich. Nicht weil wir nicht wollen , oder gar untolerant wären!
    Sondern weil die Moslems nur ihren eigenen Glauben tolerieren.
    Spätestens wenn es familiär wird, werden Ungläubige ausgeschlossen.
    Aus diesem Grunde ist maximal ein kollegiale Nebeneinander mit ein paar Schnittstellen möglich.
    Dies aber auch nur, weil diese ,, Anderen“ noch in der Mehrzahl sind.
    Dies ist eine Tatsache. Wer es nicht glaubt, braucht nur mit offenen Augen durch unser Land zu gehen.
    Es mag ein paar wenige Ausnahmen geben.
    Aber ich rede von den restlichen 99,9 Prozent.

  2. vratko sagt:

    Sind deshalb in allen Wohnungen die sogenannten Rauchmelder mit installierter Kamera, die sich „optische Schnittstelle“ nennt, montiert worden? Vor 30 Jahren konnte man eine Wohnraumüberwachung daran erkennen, daß vor dem Haus ein Traffohäuschen aufgestellt wurde und in der fraglichen Wohnung ein neuer Schrank stand!

  3. A.K. sagt:

    Das ist doch mal eine Steilvorlage.
    Damit kann man doch jedem Islamgläubigen das Erziehungsrecht für seine Kinder entziehen. Konsequent angewandt, die Lösung des *Flüchtlingsproblems*

  4. Henry Klim sagt:

    Weitermachen! So dauert es nicht mehr lang, dann ist der ganze Staat noch weiter Recht(s) angekommen.

    • francomacorisano sagt:

      Ja, ich erlebe im Familien- und Freundeskreis eine junge Generation, denen man nicht mehr damit kommen braucht, dass wir dies und jenes nicht sagen dürfen, weil „wir ja den Krieg verloren haben“. Die Stimmung kippt, immer mehr Menschen wehren sich.

      ES IST NOCH NICHT ZU SPÄT!!!
      Freiheit statt Sozialismus!

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